Lehrberufe für Zahlenjongleure & Administrationsgenies
Großhandelskaufmann/-frau
Dauer
3 JahreMindestlohn nach Abschluss
€ 1.740,– bis 2.570,–Lehrlingsentschädigung ab (Brutto)
Eine Lehre mit Großem Geschäftssinn!
Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?
Das Aufgabenfeld der Großhandelskaufleute ergibt sich aus der Dynamik der nationalen und internationalen Märkte. Sie sind die Mittler zwischen Warenproduzenten, Großverbrauchern und Weiterverarbeitern. Großhandelskaufleute führen alle kaufmännischen Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung, des Einkaufs, der Lagerhaltung und des Verkaufs von Waren im Großhandel durch. Hierzu verwenden sie EDV-gestützte Warenwirtschaftssysteme.
Im Gegensatz zum Einzelhandel, der Waren in kleinen Mengen an Endverbraucher abgibt, werden im Großhandel Waren in großen Mengen an Großabnehmer (Wiederverkäufer) verkauft. Die wichtigsten Aufgaben der Großhandelskaufleute sind daher der Einkauf (z.B. Ermittlung des Warenbedarfs, Einholen von Angeboten, Warenbestellung), die Lagerhaltung (z.B. sachgemäße Lagerung der Waren, Führen einer Lagerkartei, Organisation des Versands) und der Verkauf von Waren (z.B. Erstellung von Angeboten, Bearbeitung von Bestellungen, Durchführung des Zahlungsverkehrs).
Die im Einkauf tätigen Großhandelskaufleute ermitteln den Warenbedarf des Betriebes und holen telefonisch oder schriftlich Angebote von den verschiedenen Erzeugern (z.B. Industrie- und Gewerbebetriebe, land- und forstwirtschaftliche Betriebe) der zum Weiterverkauf benötigten Waren ein. Durch Vergleich der verschiedenen Angebote ermitteln sie die günstigste Einkaufsmöglichkeit. Die Bestellung der Waren führen sie meist schriftlich mit vorgedruckten Bestellformularen unter genauer Angabe der Liefer- und Zahlungsbedingungen, der Warenart und -qualität, der Warenmenge und des Preises durch.
Die im Lager beschäftigten Großhandelskaufleute übernehmen die bestellte Ware, überprüfen ihre Menge und Qualität und bestätigen schriftlich den ordnungsgemäßen Empfang.
Über eventuelle Mängel der Ware oder durch den Transport verursachte Schäden verständigen sie die Erzeuger schriftlich in Form einer „Mängelrüge“. Darin wird je nach Vertragsbedingungen und Ausmaß des Schadens bzw. Mangels eine Herabsetzung des Kaufpreises, der Umtausch bzw. die Rücknahme der Ware oder Schadenersatz gefordert. Nach der Warenübernahme sorgen die Großhandelskaufleute für die sachgemäße Lagerung der Ware. Zur Verwaltung des Lagers führen sie eine Lagerkartei, in der sie Warenein- und -ausgänge sowie weitere zur sachgemäßen Lagerhaltung nötige Informationen (z.B. Warenverbrauchsfristen) vermerken. Anhand der Lagerkartei kontrollieren die Großhandelskaufleute den Lagerbestand und verständigen den Einkauf des Betriebes über notwendige Nachbestellungen. Lagerkarteien werden in zunehmendem Maße nicht mehr händisch, sondern EDV-unterstützt geführt.
Bei der Warenauslieferung bzw. dem Warenversand überwachen die Großhandelskaufleute die Zusammenstellung der Lieferung anhand der Bestellscheine der KundInnen. Sie wählen das erforderliche Verpackungsmaterial und überprüfen die sachgemäße Verpackung. In Kleinbetrieben führen die Großhandelskaufleute die mit dem Zusammenstellen und dem Verpacken der Lieferung verbundenen manuellen Tätigkeiten häufig auch selbst durch. Außerdem stellen die Großhandelskaufleute die Warenbegleitpapiere (z.B. Lieferschein, Frachtbrief, Zollpapiere und Rechnungen) aus und verständigen die KundInnen schriftlich durch die sogenannte „Versandanzeige“ über die bevorstehende Lieferung. Den Versand der Waren vermerken sie in der Lagerkartei.
Die im Verkauf tätigen Großhandelskaufleute informieren KundInnen über das Warensortiment des Betriebes und erstellen schriftliche Angebote, in denen sie neben den Preisen auch die Zahlungs- und Lieferbedingungen angeben. Bei Eingang einer Bestellung überprüfen sie durch Rückfrage im Lager, ob die bestellte Ware zu dem von den KundInnen gewünschten Zeitpunkt lieferbar ist. Zur Ausführung leiten sie die Bestellung an das Lager bzw. den Versand weiter.
Bei allen Tätigkeiten der Großhandelskaufleute wird vielfach bereits die EDV eingesetzt. Computer-Mehrplatzsysteme verbinden die verschiedenen Abteilungen des Betriebes, wodurch integrierte Warenwirtschaftssysteme entstehen: Die Daten aus Einkauf, Lager und Verkauf werden durch das EDV-System miteinander verknüpft. So rufen die Großhandelskaufleute alle zur Bearbeitung der Bestellung benötigten Informationen (z.B. Kundendaten, Zahlungsunfähigkeit von KundInnen, Lagerbestände) direkt aus dem Computer ab. Ebenso erfolgt die Ausfertigung der Auftragsbestätigung, der Versandpapiere und der Rechnung, die Verbuchung des Warenausgangs in der Buchhaltung sowie die spätere Mahnung bei Zahlungsverzug von KundInnen über den Computer.
Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?
- Fingerfertigkeit: Bedienen der Tastatur von Schreibmaschinen und EDV-Geräten
- Sehvermögen: Arbeiten am Bildschirm
- mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Erstellen von Angeboten, Rechnungsausstellung
- Organisationstalent: Koordination von Einkauf, Verkauf und Lagerhaltung
- Kontaktfähigkeit: Kundenbetreuung
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team
- Sprachfertigkeit mündlich: Gespräche mit Kunden und Lieferanten
- Sprachfertigkeit schriftlich: Führen des kaufmännischen Schriftverkehrs
- logisch-analytisches Denken: Erstellen von Angeboten
- Merkfähigkeit: Behalten von Preisen und Eigenschaften der Waren
- Selbständigkeit: Treffen von Entscheidungen in Kunden- und Lieferantengesprächen
- generelle Lernfähigkeit: Verkaufen von Produktneuheiten
Sinn und Zweck dieses Berufs
Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre
Weiterbildung
Zur erfolgreichen Berufsausübung ist der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere im Bereich der EDV, des betrieblichen Rechnungswesens und der Fremdsprachen Voraussetzung. Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zu diesen Themen Kurse an. Das WIFI hält außerdem branchenspezifische Veranstaltungen für den Großhandel ab.
Aufstiegsmöglichkeiten
Großhandelskaufleute können zu SachbearbeiterInnen im Innendienst (z.B. Einkaufstätigkeit für bestimmte Warengruppen), zu VerkäuferInnen im Außendienst (z.B. für einen bestimmten Kundenkreis) mit zunehmendem Verantwortungsbereich, zu AbteilungsleiterInnen sowie zu ProkuristInnen und zu GeschäftsführerInnen aufsteigen.
Selbständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Großhandelskaufleute im Handelsgewerbe. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.