Lehrberufe für Zahlenjongleure & Administrationsgenies
Finanzdienstleitungs-
kaufmann/-frau
Dauer
3 JahreMindestlohn nach Abschluss
€ 2.330,– bis € 2.670,–Lehrlingsentschädigung ab (Brutto)
Finanzen verstehen, Zukunft gestalten!
Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?
Finanzdienstleistungskaufleute arbeiten in Finanzdienstleistungsunternehmen wie Banken, Versicherungen und bei unabhängigen Finanzberatungsunternehmen. Die wichtigsten Tätigkeiten sind die Kundenberatung und der Verkauf von Finanzprodukten.
Finanzdienstleistungskaufleute analysieren zunächst die finanzielle Situation ihrer KundInnen (Einzelpersonen oder Unternehmen) und beraten sie anschließend über Möglichkeiten des Sparens, über Versicherungen, über Vermögensaufbau, vor allem aber über Möglichkeiten der Finanzierung (z.B. Finanzierung von Immobilienkäufen, Investitionen u.ä). Unter Beachtung einer entsprechenden Sicherstellung der Bank entwickeln sie einen für die besonderen Bedürfnisse der KundInnen optimalen Finanzierungsplan (z.B. Eigenkapital, Kredit, Leasing, Fremdwährungsgeschäfte usw.). Von zentraler Bedeutung für den beruflichen Erfolg sind dabei gute Kundenkontakte sowie verkäuferische Fähigkeiten.
Der Aufgabenbereich der Finanzdienstleistungskaufleute umfasst weiters die Abwicklung von Leistungsfällen, die Durchführung administrativer Arbeiten (Büroarbeiten, Korrespondenz, Aktenführung usw.), das betriebliche Rechnungswesen (Buchführung und Kostenrechnung), die Bearbeitung von Reklamationen und die Erstellung/Auswertung von Statistiken, Dateien und Karteien.
Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?
- mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Mitarbeit an der Buchhaltung und Kostenrechnung;
- Organisationstalent: Finanzdienstleistungsservices entwickeln;
- Sprachfertigkeit mündlich: KundInnen betreuen und beraten;
- Sprachfertigkeit schriftlich: Angebote erstellen, Reklamationen bearbeiten;
- logisch-analytisches Denken: Statistiken auswerten, Dateien anlegen und auswerten;
- Merkfähigkeit: Vergleichen von Finanzdienstleistungen;
- Selbständigkeit: administrative Tätigkeiten mit Hilfe von EDV abwickeln;
- generelle Lernfähigkeit: neue EDV-Programme.
Sinn und Zweck dieses Berufs
Der Beruf des Finanzdienstleistungskaufmanns/-frau ist von zentraler Bedeutung für alle, die ihre finanziellen Ziele erreichen und ihre Vermögenswerte schützen möchten. Diese Fachkräfte bieten umfassende Beratung zu Finanzprodukten und -dienstleistungen, von Spar- und Anlageoptionen bis hin zu Versicherungen und Krediten. Sie unterstützen Einzelpersonen und Unternehmen dabei, die besten Finanzlösungen zu finden, die ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen entsprechen.
Zusätzlich erstellen sie maßgeschneiderte Finanzpläne und sorgen dafür, dass die Klienten über alle verfügbaren Optionen informiert sind. Sie halten sich über die neuesten Entwicklungen auf den Finanzmärkten auf dem Laufenden und nutzen ihr Fachwissen, um fundierte Empfehlungen zu geben.
Kurz gesagt, Finanzdienstleistungskaufleute sind die Experten, die dabei helfen, finanzielle Ziele zu verwirklichen und wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten. Durch ihre Beratung und ihr fundiertes Wissen tragen sie dazu bei, dass Menschen und Unternehmen die richtigen finanziellen Entscheidungen treffen können. Ihre Arbeit ermöglicht es den Klienten, ihre finanziellen Angelegenheiten effizient und effektiv zu managen.
Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre
Weiterbildung
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung eines höheren Bildungsabschlusses bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung.
Banken, Versicherungen, Fonds, Treuhandgesellschaften u.a. veranstalten laufend Schulungen und Seminare, bei denen neue Produkte (z.B. Finanzierungspakete, Fonds u.a.) vorgestellt werden. Allgemein stehen auch Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Verkauf und Kundenbetreuung offen.
Aufstiegsmöglichkeiten
Finanzdienstleistungskaufleute können zu AbteilungsleiterInnen oder TeamleiterInnen aufsteigen.
Selbständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Finanzdienstleistungskaufleute in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):
- Gewerbliche Vermögensberatung
- WertpapiervermittlerIn
Weiters können Finanzdienstleistungskaufleute das Handelsgewerbe ausüben. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.