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Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?

TierpflegerInnen führen alle Tätigkeiten durch, die im Rahmen der Betreuung und der Zucht und Aufzucht von Tieren in Tiergärten (Zoos, Tierparks), in tierexperimentell arbeitenden Forschungsinstituten bzw. Forschungsabteilungen, in Versuchslabors, in Tierkliniken, Tierheimen sowie in Reitställen und Gestüten anfallen. Ihre Arbeit umfasst also die Pflege, Fütterung und Gesunderhaltung der ihnen anvertrauten Tiere. Ein Großteil der täglichen Arbeit besteht darin, Käfige, Boxen, Terrarien oder Gehege zu reinigen, zu desinfizieren und instand zu halten.

Dabei bedienen die TierpflegerInnen auch komplizierte und empfindliche Geräte. Die sorgfältige Pflege dieser Geräte gehören ebenso zu ihrem Aufgabenbereich. Sie müssen z.B. die herrschenden Klimabedingungen in den Innenunterkünften beurteilen, Isolatoren zur keimfreien Haltung und Zucht von Versuchstieren und Autoklaven (Geräte zur Sterilisierung von Lebensmitteln) bedienen können.

Bei ihrer Arbeit achten Tierpfleger darauf, dass alle gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzes eingehalten werden. TierpflegerInnen kommen nicht nur mit Tieren sondern auch mit ihren BesitzerInnen, mit TierärztInnen und TierschützerInnen in Kontakt. TierpflegerInnen übernehmen auch Aufgaben der betrieblichen Organisation und beraten KundInnen bzw. BesucherInnen in Tierheimen, Tierpensionen und Zoos.

Die TierpflegerInnen spezialisieren sich im Rahmen ihrer Berufsausübung auf einen der genannten Einsatzbereiche. Ihre Aufgaben und Tätigkeiten hängen sowohl von der zu betreuenden Tierart als auch von dem jeweiligen Zweck der Tierhaltung ab (Versuchstierhaltung, Zucht und Aufzucht von Tieren, Tierkliniken, Zoos usw.).

Die Futtervorbereitung und Fütterung der zu betreuenden Tiere erfolgt nach vorgegebenen Futterplänen. Dabei achten die TierpflegerInnen auf die richtige Zusammensetzung und Menge der verwendeten Futtermittel, zerkleinern – sofern sie kein Fertigfutter verwenden – die jeweiligen Futterbestandteile und mischen sie in dem jeweils vorgeschriebenen Verhältnis. Hierauf verteilen sie das vorbereitete Futter in Futternäpfe oder Futtertröge. Im Rahmen der Massentierhaltung kommen auch sogenannte Futterautomaten zum Einsatz, durch die das Futter über verschiedene Transportsysteme zu den Tierkäfigen oder Tierboxen befördert wird. In diesem Fall stellen die TierpflegerInnen die Fütterungsanlagen ein und kontrollieren sie in bestimmten Abständen, um einen reibungslosen Ablauf der Fütterung zu gewährleisten.

Zu den Reinigungsarbeiten der TierpflegerInnen gehört das Ausmisten der Ställe, das Säubern von Käfigen verschiedener Größe sowie, falls erforderlich, die Desinfektion und Schädlingsbekämpfung. Vor der Desinfektion reinigen die TierpflegerInnen den Stallboden und alle im Stall befindlichen Einrichtungen sowie Stalldecke und -wände mit heißem Wasser. Anschließend besprühen sie Boden, Decke, Wände und Einrichtungen zur Abtötung von Keimen mit einem Desinfektionsmittel. Die Wahl des verwendeten Mittels hängt dabei vom jeweiligen Ziel der Desinfektion ab.

Je nach Art der Tiere führen sie unterschiedliche Maßnahmen zur Körperpflege durch. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Hautpflege durch Abspritzen der Tiere mit warmem Wasser (z.B. bei Elefanten), um das Bürsten des Fells, um die Hufpflege (z.B. bei Eseln und Pferden) und um die Klauenpflege (z.B. bei Ziegen und Schafen).

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der TierpflegerInnen ist die Kontrolle des Tierverhaltens sowie die Beobachtung des Gesundheitszustandes der Tiere. Meist führen sie auch ein Kontrollbuch, in dem wichtige Daten über die in ihrer Obhut stehenden Tiere vermerkt werden. Bei auffälligem Tierverhalten, das auf Krankheitssymptome schließen lässt, verständigen sie die zuständigen TierärztInnen.

Auch das Aussondern verendeter Tiere sowie das Töten von Futtertieren gehört fallweise zu den Aufgaben der TierpflegerInnen. Gelegentlich sind sie auch mit der Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten sowie mit der Aufstellung, Einrichtung oder Reparatur von Gehegen befasst.

Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?

  • Physische Ausdauer: Reinigungsarbeiten im Freien
  • Sehvermögen: Beobachten des Gesundheitszustandes der Tiere
  • Unempfindlichkeit der Haut: keine Allergien gegen bestimmte Tierarten
  • Reaktionsfähigkeit: Umgehen mit gefährlichen Tieren
  • Selbständigkeit: eigenverantwortliche Durchführung der Fütterung, Tierkontrolle
  • psychische Belastbarkeit: Töten von Futtertieren

Sinn und Zweck dieses Berufes

TierpflegerInnen sorgen für das Wohl und die Gesundheit von Tieren in Zoos, Tierparks, Forschungsinstituten und Tierheimen. Ihre Aufgaben umfassen die Fütterung, Pflege und Unterbringung der Tiere, wobei sie stets auf deren spezielle Bedürfnisse und Lebensgewohnheiten achten. Darüber hinaus überwachen sie den Gesundheitszustand der Tiere, verabreichen Medikamente und unterstützen bei tierärztlichen Untersuchungen und Behandlungen.

Ein wichtiger Aspekt des Berufs ist die artgerechte Haltung und Beschäftigung der Tiere, um deren physisches und psychisches Wohlbefinden zu gewährleisten. TierpflegerInnen gestalten die Lebensräume der Tiere naturnah und abwechslungsreich, um deren natürliche Verhaltensweisen zu fördern. Sie entwickeln und führen Beschäftigungsprogramme durch, die den Tieren geistige und körperliche Anreize bieten.

Zusammengefasst tragen TierpflegerInnen wesentlich zum Schutz und zur Pflege von Tieren bei, indem sie für eine angemessene Versorgung und artgerechte Haltung sorgen. Sie spielen eine entscheidende Rolle dabei, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Tierschutz zu schärfen und das Verständnis für die Bedürfnisse und Verhaltensweisen verschiedener Tierarten zu fördern.

Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre

Weiterbildung

Für TierpflegerInnen werden kaum spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten. Mitunter werden in den Betrieben Kurse, betriebsinterne Schulungen und Vorträge abgehalten. In der Regel müssen TierpflegerInnen sich jedoch selbständig weiterbilden, z.B. durch Studium von Fachliteratur und Fachzeitschriften oder durch Besuche von einschlägigen Betrieben oder Tiergärten im In- und Ausland. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) in Wien bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Lehrabschlussprüfung für TierpflegerInnen an.

Aufstiegsmöglichkeiten

TierpflegerInnen können zu OberpflegerInnen, OberwärterInnen oder StallmeisterInnen aufsteigen; allerdings gibt es diese Positionen nur in größeren Tiergärten bzw. Zoos, wobei außerdem die Aufstiegschancen gering sind.

Selbständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für TierpflegerInnen im Handelsgewerbe, z.B. im Bereich Zoofachhandel. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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