Lehrberufe für MINTler
ProzesstechnikerIn
Dauer
3,5 JahreMindestlohn nach Abschluss
€ 1.740,– bis € 2.870,–Lehrlingsentschädigung ab (Brutto)
Der Taktgeber moderner Produktion!
Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?
ProzesstechnikerInnen bedienen und überwachen die Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen und -anlagen) eines Betriebes, überwachen die Arbeitsabläufe und beseitigen allfällige Störungen. Sie richten die Anlagen/Maschinen für die jeweiligen Arbeitsvorgänge vor, indem sie diese z.B. mit den erforderlichen Werkzeugen bestücken („Rüsten“), und sie sorgen für die Zuführung der Materialien (Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe), die für die Produktion gebraucht werden („Beschicken“). Sie sind auch für die vorangehende Auswahl, Prüfung und fachgerechte Lagerung dieser Materialien zuständig. Sodann steuern die ProzesstechnikerInnen den Produktionsprozess entweder händisch oder mittels elektronischer Steueranlagen, führen Prozesskontrollen durch und überwachen die Produktqualität. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Wartung, Pflege und Instandhaltung der Produktionsanlagen. Bei allen Tätigkeiten arbeiten die ProzesstechnikerInnen nach technischen Unterlagen wie Skizzen, Zeichnungen, Arbeitsanweisungen, Ablaufpläne, Bedienungsanleitungen, Wartungspläne, Instandhaltungspläne und Schaltpläne.
Berufsprofil (laut Ausbildungsordnung):
- Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie z.B. von Skizzen, Zeichnungen, Arbeitsanweisungen, Ablaufplänen, Bedienungsanleitungen, Wartungsplänen, Instandhaltungsplänen und Schaltplänen,
- Festlegen der Arbeitsschritte, der Arbeitsmittel und der Arbeitsmethoden,
- fachgerechtes Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien,
- Planen des Einsatzes der Werkzeuge, Vorrichtungen und technischen Fertigungshilfen für (auch rechnergestützte) Fertigungsmaschinen und Fertigungsanlagen,
- Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe,
- Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen),
- Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess,
- Steuern des Produktionsprozesses, auch rechnergestützt, und Durchführen von Prozesskontrollen,
- Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität,
- Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen),
- Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards,
- Erfassen von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse.
Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?
- Handgeschicklichkeit: Rüsten, Umrüsten, Beschicken, Warten der Produktionsanlagen;
- Auge-Hand-Koordination: Steuern der Produktionsanlagen;
- Unempfindlichkeit der Haut: Reinigungsarbeiten an Maschinen und Anlagen;
- Sehvermögen: Qualitätskontrolle, Prozessüberwachung;
- technisches Verständnis: Lesen von Arbeitsanweisungen, Ablaufplänen, Bedienungsanleitungen, Wartungsplänen, Instandhaltungsplänen und Schaltplänen, technische Dokumentation;
- Organisationstalent: Planen der Arbeitsschritte und Arbeitsmittel, des Einsatzes der Werkzeuge, Maschinen und Anlagen, Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung;
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team;
- logisch-analytisches Denken: Erkennen von Fehlerursachen bei Produktionsstörungen;
- Reaktionsfähigkeit: rasches Eingreifen bei Produktionsstörungen, Steuern der Produktionsanlagen;
- Merkfähigkeit: Merken von Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards;
- Selbständigkeit: Steuern und Überwachen der Produktion;
- generelle Lernfähigkeit: Aneignen von Kenntnissen über neue Prozesse.
Sinn und Zweck dieses Berufs
Als ProzesstechnikerIn sorgst du dafür, dass industrielle Produktionsprozesse effizient und fehlerfrei ablaufen. Du planst, überwachst und optimierst den Ablauf von Fertigungsprozessen in unterschiedlichsten Bereichen, wie der Automobil-, Maschinenbau- oder Lebensmittelindustrie. Dabei stellst du sicher, dass die Produkte termingerecht und in der gewünschten Qualität hergestellt werden.
Du analysierst Daten, erkennst Schwachstellen und verbesserst Produktionsabläufe, um Zeit und Ressourcen zu sparen. Zudem arbeitest du eng mit IngenieurInnen und anderen Fachkräften zusammen, um technische Lösungen zu finden, die die Produktion noch effizienter machen. Maschinenwartung und -optimierung gehören ebenfalls zu deinem Verantwortungsbereich.
Kurz gesagt: Als ProzesstechnikerIn bist du die Schlüsselfigur, die dafür sorgt, dass die Produktion in einem Unternehmen wie am Schnürchen läuft. Durch deine Analyse und Optimierung bringst du das Beste aus den Maschinen und Prozessen heraus, um Produkte schneller, günstiger und in Top-Qualität herzustellen.
Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre
Aufstiegsmöglichkeiten
In größeren Betrieben können ProzesstechnikerInnen zu ArbeitsvorbereiterInnen, VorarbeiterInnen, WerkmeisterInnen/MeisterInnen, ServicetechnikerInnen, FertigungsleiterInnen, MontageleiterInnen, AbteilungsleiterInnen oder LehrlingsausbilderInnen aufsteigen. Die Aufstiegschancen hängen von der Betriebsgröße und -struktur (Arbeitsorganisation) ab und sind daher in Industriebetrieben und in großen Gewerbebetrieben günstiger als in Kleinbetrieben; Voraussetzung ist jedenfalls ständige Weiterbildung, fallweise auch der Erwerb bestimmter zusätzlicher Qualifikationsnachweise (Werkmeisterschule, Meisterprüfung, Ausbilderprüfung).
Selbständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für ProzesstechnikerInnen im reglementierten Gewerbe „MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik, MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung“ (verbundenes Handwerk, Befähigungsnachweis erforderlich).