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Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?

HörgeräteakustikerInnen verfügen über Kenntnisse in unterschiedlichen Bereichen. Sie benötigen für ihre Arbeit audiologisches Wissen (Audiologie ist ein Teilgebiet der Medizin, das sich mit den Funktionen und den Erkrankungen des menschlichen Gehörs befasst), Kenntnisse der Anatomie (Wissenschaft vom Körperbau der Lebewesen) und Elektronik, Computerkenntnisse, psychologisches Fingerspitzengefühl und natürlich handwerkliche Fähigkeiten.

HörgeräteakustikerInnen beraten hörbehinderte Personen bei der Auswahl von ärztlich verordneten Hörgeräten und passen die Hörhilfen an die persönlichen Erfordernisse an. Sie führen mit den Kunden ein Hörtraining durch, informieren und beraten sie hinsichtlich der Handhabung und Wartung der Hörgeräte und Zusatzgeräte und führen die Nachbetreuung durch (z.B. Korrigieren der Einstellung). Die HörgeräteakustikerInnen kontrollieren, warten und reparieren Hörgeräte und Zusatzgeräte und führen sonstige technische Anpassungen durch (z.B. Ankoppeln von Mithörgeräten, Kopfhörern sowie Radio- und Fernsehgeräten an Hörgeräte). Eine weitere Aufgabe der HörgeräteakustikerInnen ist etwa die Beratungen über vorbeugende Gehörschutzmaßnahmen (z.B. in Industriebetrieben mit starker Lärmentwicklung).

Die Hörgerätetechnologie hat enorme Fortschritte gemacht. Dazu beigetragen haben vor allem die Entwicklung und Einführung der Transistortechnik, später der Mikroprozessortechnik und in neuester Zeit die Nutzung der Digitaltechnologie.

Die HörgeräteakustikerInnen stellen die Hörbeeinträchtigungen der KundInnen fest und klären die Hörprobleme, wobei sie vor allem auch die psychische Situation und das persönliche Umfeld berücksichtigen. Sie erstellen geeignete Abhilfemaßnahmen und beraten hinsichtlich der Möglichkeiten des Hörens mit der Hörhilfe. Sie ermitteln die Kenndaten des Gehörs (durch Sprachtests, Sprachaudiogramme, Adaptogramme usw.) und messen die Gehörleistung mit einem Hörtestgerät (Reinton-Audiometer). Sie ermitteln für verschiedene Frequenzen die Hörschwellen (Lautstärke, ab der ein bestimmter Ton wahrgenommen wird) und die Unbehaglichkeitsschwellen (Lautstärke, ab der ein bestimmter Ton als unangenehm erlebt wird) und erstellen anhand dieser Daten ein Audiogramm. Dann stimmen die HörgeräteakustikerInnen die Hörgeräte auf die Hörleistung der KundInnen ab und unterweisen sie im Gebrauch der Hörhilfe und des Zubehörs (Hörtraining). In weiteren Hörtests überprüfen sie die richtige Funktionsweise des Hörapparates.

Eine weitere Aufgabe der HörgeräteakustikerInnen ist die Anfertigung sogenannter Otoplastiken, das sind Kunststoff-Gehäuse für Hörgeräte, die im oder hinter dem Ohr getragen werden können. Das Hinter-dem-Ohr-Gerät besteht aus einem Gehäuse, in dem die Elektronik untergebracht wird, und einem Ohrpassstück, wobei das Gehäuse hinter dem Ohr getragen wird. Beim Im-Ohr- und Kanal-Gerät wird das Gehäuse selber im Gehörgang getragen. HörgeräteakustikerInnen haben den Überblick über sämtliche Hörgeräte-Typen und entscheiden auf Grund der Anatomie des individuellen Gehörgangs sowie der Art und des Schweregrades der Schädigung, welche Geräte in Frage kommen. Sie nehmen zunächst einen Ohrabdruck ab und fertigen danach einen Otoplastik-Rohling an. Diesen bringen sie mit feinmechanischen Techniken (Bohren, Fräsen, Schleifen, Polieren) und mit Klebearbeiten in die dem Ohr entsprechende Form und bauen das Hörgerät in die Otoplastik ein. Zu diesem Tätigkeitsbereich zählt weiters auch das Montieren von Hörbügeln an Brillen, wobei teilweise ebenfalls Anpassungen an die Form des Ohrs erforderlich sind.

Die HörgeräteakustikerInnen reparieren Hörgeräte, Zusatzgeräte und Zubehör (Taschengeräte, Schallwandler, Hörgeräteverstärker usw.). Dabei messen sie zunächst die akustischen Kenndaten der Hörgeräte. Dann prüfen und erneuern sie die elektrischen Kontakte, die Lautstärkensteller, die Schalter und Schallwandler sowie die Gehäuse. Nach Abschluss der Reparaturarbeiten stellen sie die Geräte wieder auf die erforderlichen Werte ein und überprüfen die Funktionsfähigkeit, indem sie einen neuerlichen Hörtest mit den KundInnen durchführen.

HörgeräteakustikerInnen sind außerdem im Bereich der Vorbeugung gegen Gehörschäden tätig. So führen sie etwa Beratungen über vorbeugende Gehörschutzmaßnahmen in Industriebetrieben mit starker Lärmentwicklung durch. Sie messen und beurteilen den Lärm und wählen die geeigneten Gehörschutzmittel aus.

Schließlich führen die HörgeräteakustikerInnen auch kaufmännische Tätigkeiten des Betriebes durch. Sie führen die Kundenkartei, erledigen den kaufmännischen Schriftverkehr, machen die regelmäßigen Abrechnungen mit KundInnen und LieferantInnen und sorgen für die Nachbestellung von Geräten und Materialien für das Lager.

Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?

  • Handgeschicklichkeit: Anpassen/Einstellen und Reparieren von Hörgeräten/Zusatzgeräten, Abnehmen von Ohr-Abdrücken und Anfertigen von Otoplastiken
  • Fingerfertigkeit: feinmechanische Arbeiten mit sehr kleinen Bauteilen, Anfertigen von Otoplastiken
  • Auge-Hand-Koordination: Anpassen/Einstellen und Reparieren von Hörgeräten/Zusatzgeräten, Anfertigen von Otoplastiken, Montieren von Hörbügeln an Brillen
  • Sehvermögen: Anfertigen/Anpassen von Otoplastiken, wobei geringste Abweichungen von der Form der Ohrmuschel erkannt werden müssen, Arbeiten mit kleinsten Bauteilen und elektronischen Bauelementen
  • Hörvermögen: Durchführen von Hör-Tests zur Ermittlung der Gehörleistung und zur Feinabstimmung der Hörgeräte
  • technisches Verständnis: Zusammenbauen, Einstellen, Warten und Reparieren von Hörgeräten und Zusatzgeräten
  • Kontaktfähigkeit: Beraten und Betreuen der Kunden, Eingehen auf die psychische Situation und das persönliche Umfeld der Kunden
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten/Betreuen der Kunden, Erklären der Handhabung und der Funktionsweise der Hörgeräte und der besonderen Wartungserfordernisse
  • logisch-analytisches Denken: Ermitteln der geeigneten Hörgeräte und der richtigen Einstellung aufgrund der Hörtest-Ergebnisse, Erkennen der Fehlerursache bei defekten Hörgeräten
  • Selbständigkeit: Auswählen und Anpassen der für die Kunden geeigneten Hörhilfen, Kundenberatung und -betreuung

Sinn und Zweck dieses Berufs

Als HörgeräteakustikerIn hilfst du Menschen dabei, besser zu hören und dadurch wieder aktiver am Alltag teilzunehmen. Du berätst Personen mit Hörproblemen, führst Hörtests durch und passt Hörgeräte individuell an die Bedürfnisse der TrägerInnen an. Dabei verbindest du technisches Wissen mit Einfühlungsvermögen und direktem Kontakt zu Menschen.

Zu deinen Aufgaben gehört die Auswahl, Einstellung und Wartung moderner Hörgeräte. Du erklärst die Bedienung, nimmst Feineinstellungen vor und sorgst dafür, dass die Geräte optimal funktionieren. Außerdem reparierst du Hörsysteme und unterstützt dabei, die Lebensqualität der Betroffenen langfristig zu verbessern.

Kurz gesagt: Als HörgeräteakustikerIn schenkst du Menschen ein wichtiges Stück Lebensqualität zurück. Mit deinem Fachwissen und deiner Unterstützung ermöglichst du besseres Hören, mehr Kommunikation und mehr Teilhabe am sozialen Leben.

Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre

Weiterbildung

Die Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Gesundheitsberufe, bietet an der Akademie für Optometrie und Hörakustik Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf „HörgeräteakustikerIn“ und zur Meisterprüfung im Handwerk „Hörgeräteakustik“ an; Informationen dazu gibt es im Internet unter www.akustiker.at/akademie

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die folgenden zur Reife- und Diplomprüfung führenden Schulen:

  • Aufbaulehrgang für Elektronik (4 Jahre);
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektronik, Ausbildungsschwerpunkte „Angewandte Mechatronik“, „Technische Informatik“ oder „Telekommunikation“ (4 Jahre);
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektronische Datenverarbeitung und Organisation, Ausbildungsschwerpunkte „Digitale Medientechnik und Medienwirtschaft“, „Kommerzielle Datenverarbeitung“, „Netzwerktechnik“ und „Softwareengineering“ (4 Jahre).

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für HörgeräteakustikerInnen in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):

  • Hörgeräteakustik (Handwerk)

 

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