Lehrberufe für MINTler
Bautechnische/r ZeichnerIn
Dauer
3 JahreMindestlohn nach Abschluss
€ 2.470,– bis € 2.670,–Lehrlingsentschädigung ab (Brutto)
Zeichne deine Zukunft!
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Mehr InformationenWas kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?
Bautechnische ZeichnerInnen erstellen die zeichnerischen Unterlagen für Bauprojekte (Wohn- und Bürohäuser, Betriebsgebäude, Straßen, Brücken, Tunnel usw.). Sie fertigen vor allem Bauzeichnungen und Ausführungszeichnungen an, aber auch Lagepläne und verschiedene Ansichten von Gebäuden und Grundstücken (Grundrisse, Schnitte), Entwurfszeichnungen von Bauwerken, Polierpläne, Einreichpläne zur Vorlage bei Bauämtern sowie Detailzeichnungen und Konstruktionspläne (z.B. Schalungs- und Bewährungszeichnungen). Die Entwurfsskizzen und die erforderlichen Maße und sonstigen Angaben zu Funktion, Form, Lage und Größe eines Bauobjektes werden in der Regel von ArchitektInnen oder BauingenieurInnen bereitgestellt. Teilweise müssen aber auch die Bautechnischen ZeichnerInnen selbst auf der Baustelle Messungen an Bauteilen und an Bauobjekten und deren Umgebung durchführen und auswerten. Die Erstellung der bautechnischen Zeichnungen erfolgt größtenteils elektronisch am Computer, wobei eigene Zeichenprogramme bzw. CAD-Programme (CAD = Computer Aided Design) für den bautechnischen Bereich verwendet werden. Händische Zeichenarbeiten auf dem Reißbrett (mit Bleistift und Linealen) kommen nur mehr selten vor.
Bautechnische ZeichnerInnen fertigen die Baupläne meist in verschiedenen Darstellungsarten an. Um die Einzelteile bzw. den Aufbau eines Baukörpers deutlicher zu machen, „schneiden“ sie diesen waagrecht oder senkrecht; durch einen waagrechten Schnitt („Grundriss“) stellen sie z.B. alle Wände und wichtige Einzelheiten wie Türen und Fenster dar. Durch senkrechte Schnitte („Aufriss“) erfassen sie vor allem wichtige Konstruktionsteile wie Dach oder Treppe. Weiters zeichnen sie auch Ansichtsdarstellungen, die im Gegensatz zu Grundriss- und Aufrissdarstellungen nicht den inneren Aufbau eines Bauwerkes zeigen, sondern seinen fertigen Zustand. Um ein Gebäude besser zu veranschaulichen, stellen sie es vielfach auch durch Schrägbilder aus verschiedenen Blickpunkten räumlich dar.
Ein wichtiger Bestandteil bautechnischer Zeichnungen sind die Angaben zur sogenannten Haus- und Installationstechnik. Darunter sind alle Anlagen und Leitungen zur Versorgung eines Gebäudes mit elektrischem Strom, Wasser, Wärme, Frischluft usw. sowie zur Entsorgung von Abwasser zu verstehen. Weiters müssen die Zeichnungen auch mit den erforderlichen Maßangaben und schriftlichen Hinweisen (Maßlinien, Maßhilfslinien, Maßzahlen, Beschriftungen, Symbole) versehen werden („Bemaßen“).
Die fertigen Zeichnungen werden gemeinsam mit allen sonstigen Dokumenten, die für ein Bauprojekt von Bedeutung sind (z.B. Material- und Stücklisten, Dokumentationen, Kostenberechnungen) elektronisch gespeichert und archiviert.
Bautechnische ZeichnerInnen benötigen für ihre Arbeit neben den Kenntnissen und Fertigen zur Herstellung von bautechnischen Plänen und Zeichnungen auch gute Kenntnisse in folgenden Bereichen:
- Bautechnische Vorschriften, Normen und Qualitätsstandards;
- facheinschlägige Berechnungen mit Formeln, Tabellen und Rechengeräten (Maßumwandlungen, Prozentrechnungen, Massen und Volumen, Flächen, Winkelfunktionen, Festigkeit);
- Ermittlung von Mengen, Massen und Eigenlasten der Baustoffe und Bauteile;
- am Bau verwendete Werk- und Hilfsstoffe und ihre Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten;
- Arbeitsabläufe und Zusammenhänge bei Bauprojekten;
- betriebliche Leistungsbeschreibung und Kostenberechnung;
- baubezogene Umweltschutzbestimmungen;
- Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden.
Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?
- Handgeschicklichkeit: maßgenaues Zeichnen
- Fingerfertigkeit: Bedienen der Computertastatur elektronischer Zeichengeräte
- Auge-Hand-Koordination: Zeichnen von Plänen
- Sehvermögen: maßgenaues Zeichnen, Bildschirmarbeit
- räumliche Vorstellungsfähigkeit: Zeichnen von dreidimensionalen Baudarstellungen
- technisches Verständnis: Zeichnen von Plänen aufgrund bautechnischer Angaben
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: mit Architekten, Bauleitern usw.
- logisch-analytisches Denken: Umsetzen von bautechnischen Erfordernissen und Angaben in Konstruktionszeichnungen, Aufbereiten der Maße und Daten für das computerunterstützte Zeichnen
- Merkfähigkeit: Merken von Baunormen und -maßen
- generelle Lernfähigkeit: Erwerben von Kenntnissen über neue bautechnische Entwicklungen und neue Zeichentechniken, z.B. Computeranwendung
Sinn und Zweck dieses Berufs
Die grafische Darstellung durch Bautechnische ZeichnerInnen ist von essenzieller Bedeutung, da sie Projekte greifbar und vorstellbar macht. Zudem trägt man Verantwortung für die grundlegende Infrastruktur wie Wasser, Strom und Wärme, die ein Haus in ein Heim verwandelt und anderen Bauobjekten eine individuelle Persönlichkeit verleiht.
Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre
Weiterbildung
Bautechnische ZeichnerInnen müssen sich auf dem Gebiet der Bautechnik und des CAD regelmäßig weiterbilden. Möglichkeiten dazu bieten Weiterbildungskurse des Berufsförderungsinstitutes (BFI) und des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI). Die Lehrwerkstätten „Jugend am Werk“ in Wien bieten ebenfalls Weiterbildungskurse im Bereich des CAD.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Werkmeisterschule für Berufstätige mit den Fachrichtungen „Bauwesen“ und „Holztechnik“ (2 Jahre, Abendunterricht) und die folgenden zur Reife- und Diplomprüfung führenden Schulen: Aufbaulehrgang für Bautechnik, Farbe und Gestaltung (2 Jahre); Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkte „Hochbau“ oder „Bauwirtschaft“ (4 Jahre).
Aufstiegsmöglichkeiten
Bautechnische ZeichnerInnen können in größeren Betrieben zu KonstrukteurInnen, SachbearbeiterInnen, ProjektleiterInnen oder AbteilungsleiterInnen aufsteigen.
Selbständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Technische ZeichnerInnen im freien Gewerbe „Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter (Zeichenbüro)“. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Zeichenbüros dürfen nur technische Zeichenarbeiten, aber keine Planungsarbeiten durchführen. Diese sind dem Gewerbe „Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)“ vorbehalten.