Lehrberufe für lifestyle Gestalter
KosmetikerIn
Dauer
3 JahreMindestlohn nach Abschluss
€ 1.750,– bis 1.770,–Lehrlingsentschädigung ab (Brutto)
Die Lehre für strahlende Schönheit!
Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?
Der Begriff „Kosmetik“ umfasst Maßnahmen zur Körperpflege und Schönheitspflege, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der äußeren Erscheinung des menschlichen Körpers dienen. KosmetikerInnen sind dabei vor allem für das Gesicht, den Hals, den Nacken und das Dekolleté (Bereich zwischen Hals und Brust) sowie für die Hände und Fingernägel (Maniküre) zuständig. Sie beurteilen Art und Zustand der Haut der KundInnen gemäß den ganz persönlichen Veränderungen der Haut, des Gewebes und der Körperbehaarung und wählen danach die geeigneten kosmetischen Behandlungen und Mittel (Reinigungs- und Pflegemittel, Präparate, Wirkstoffe) aus. KosmetikerInnen reinigen die zu behandelnden Hautpartien mit Reinigungspräparaten und Apparaten, entfernen Hautunreinheiten und legen Kompressen auf (Kompressen sind Stoff- oder Mulltücher zum Wärmen/Kühlen der Haut oder zum Aufbringen von Salben). Sie führen verschiedene kosmetische Behandlungen an Gesicht, Hals und Dekolleté durch (Hautstraffungsbehandlungen, Massagen, Lymphdrainagen, Antiaging-Behandlungen) und verwendet dabei Ampullen (Glasbehälter mit hochkonzentrierten kosmetischen Wirkstoffen), Seren (Wirkstoffe zur kosmetischen Hautbehandlung) sowie Packungen, Modellagen und Masken (Hautsalben, die für eine bestimmte Dauer in einer dicken Schicht auf Gesicht und Hals zur Beruhigung bzw. Anregung der Haut aufgetragen werden). Weiters führen sie apparative Kosmetikbehandlungen durch (z.B. Laserbehandlung, Ultraschallbehandlung, Ozonbehandlung) und arbeitet mit Mitteln der physikalischen Schönheitspflege (Behandlungen mittels Wasser, Licht, Wärme, Kälte und Strom). Im Rahmen der dekorativen Kosmetik („Make-up“) beraten die KosmetikerInnen ihre KundInnen hinsichtlich des für sie persönlichen passenden Make-ups (Farb-, Stil- und Typberatung) und schminken sie für verschiedene Tageszeiten und Anlässe (Tages- oder Abend-Make-up, Fantasie-Make-up, festliche Veranstaltungen usw.). Ein wichtiger Teilbereich der dekorativen Kosmetik ist das Pflegen, Formen und Färben der Augenbrauen und Wimpern sowie das Anbringen künstlicher Wimpern.
Der Aufgabenbereich der Maniküre umfasst die Pflege und Verschönerung der Hände und der Fingernägel. KosmetikerInnen reinigen die Hände und pflegen sie z.B. mit Packungen und Massagen. Sie lackieren die Fingernägel mit geeigneten Lackiermethoden oder gestalten sie mit verschiedenen Methoden des Nageldesigns (Bemalungen, Verzierungen) oder durch Anbringen künstlicher Fingernägel (Acryl- und Gel-Nägel), die sie teilweise auch selbst herstellen.
Ein wichtiger Aufgabenbereich der KosmetikerInnen ist schließlich die Beratung der KundInnen und der Verkauf. Sie erfragen die Bedürfnisse und Wünsche der KundInnen und informieren über die angebotenen Dienstleistungen und Produkte (Gesichts- und Handpflegemittel, Kosmetika). Sie gehen auf die speziellen Wünsche und Probleme der KundInnen ein, beraten sie in allen Fragen der Kosmetik und informieren über Verhaltensmaßnahmen, die zur Erhaltung des kosmetischen Behandlungsergebnisses dienen. KosmetikerInnen übernehmen auch Aufgaben in der Kundenverwaltung (Erfassen der Daten der KundInnen, Ausmachen von Behandlungsterminen); sie wickeln die Zahlungsvorgänge ab, ermitteln den Tagesumsatz und führen den Kassa-Abschluss durch.
Bei allen Arbeiten müssen die KosmetikerInnen genau auf die Einhaltung der Gesundheits- und Hygienebestimmungen achten und für das persönliche Wohlbefinden der KundInnen sorgen.
Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?
- Handgeschicklichkeit: bei allen Tätigkeiten der pflegenden und dekorativen Kosmetik (z.B. Gesichtspflege, Auftragen von kosmetischen Gesichtsmasken, Schminken, Maniküre);
- Fingerfertigkeit: Schminken; Massieren; Auftragen von Cremes; Maniküre; Anbringen künstlicher Wimpern; Zupfen der Augenbrauen;
- Tastsinn: Untersuchen der Haut; Massieren;
- Auge-Hand-Koordination: Entfernen von Haaren; Auftragen von Packungen und Masken; Schminken; Lackieren der Fingernägel;
- Sehvermögen: Erstellen der Hautdiagnose; Entfernen von Haaren; Färben von Wimpern und Augenbrauen;
- Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit kosmetischen Präparaten, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Salben und Cremes usw.;
- Kontaktfähigkeit: Betreuen und Beraten der KundInnen;
- Sprachfertigkeit mündlich: Beraten und Informieren der KundInnen; Führen von Verkaufsgesprächen;
- gestalterische Fähigkeit: Schminken (dekorative Kosmetik);
- generelle Lernfähigkeit: Anwenden neuer kosmetischer Präparate und Methoden.
Sinn und Zweck dieses Berufs
KosmetikerInnen sind von zentraler Bedeutung für die Pflege und Verschönerung der Haut sowie für das Wohlbefinden der KundInnen. Diese Fachkräfte bieten eine Vielzahl von kosmetischen Behandlungen an, darunter Gesichtsreinigungen, Hautpflege, Make-up-Anwendungen und andere ästhetische Dienstleistungen. Sie verwenden ihr Fachwissen über Hauttypen, Produkte und Techniken, um individuelle Schönheitsprogramme zu erstellen, die den Bedürfnissen und Wünschen ihrer Kunden entsprechen.
Zusätzlich spielen Kosmetiker oft eine therapeutische Rolle, indem sie ihren Kunden eine entspannende und revitalisierende Erfahrung bieten. Sie schaffen eine ruhige und angenehme Atmosphäre in ihren Studios oder Salons, um ihren Kunden einen Ort der Entspannung und des Wohlbefindens zu bieten. Durch ihre professionelle Beratung und ihre einfühlsame Betreuung tragen sie dazu bei, das Selbstbewusstsein und das äußere Erscheinungsbild ihrer Kunden zu verbessern und ihr persönliches Wohlbefinden zu steigern.
Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre
Weiterbildung
Im Lehrberuf „KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin)“ ist ständige Weiterbildung hinsichtlich neuer Behandlungsverfahren und -techniken und neuer Präparate erforderlich. Kosmetikkurse werden laufend vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten.
Aufstiegsmöglichkeiten
In Großbetrieben bestehen für qualifizierte Fachkräfte Aufstiegsmöglichkeiten zu GeschäftsführerInnen, ChefkosmetikerInnen und FilialleiterInnen. Da Kosmetikinstitute aber überwiegend Kleinbetriebe sind, sind die Möglichkeiten gering.
Selbständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KosmetikerInnen im Gewerbe „Kosmetik (Schönheitspflege)“ (Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können KosmetikerInnen folgende freie Gewerbe ausüben:
- Erzeugung von kosmetischen Artikeln
- Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.