Lehrberufe für lifestyle Gestalter
BekleidungsfertigerIn
Dauer
2 JahreMindestlohn nach Abschluss
€ 1.630,– bis € 1.830,–Lehrlingsentschädigung ab (Brutto)
Eine Lehre mit Maß und Detail!
Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?
BekleidungsfertigerInnen stellen Konfektionskleidung und –wäsche für Damen, Herren und Kinder sowie Bett- und Tischwäsche her. Die wichtigsten Erzeugnisse der BekleidungsfertigerInnen sind Blusen, Hemden, Hosen, Jacken, Unterwäsche, Nachtwäsche (Pyjamas, Nachthemden, Morgenröcke), Badebekleidung, Sportkleidung (Tennis-, Turnkleidung), Berufs- und Haushaltskleidung, Bett- und Tischwäsche. BekleidungsfertigerInnen sind in Betrieben der Bekleidungsindustrie beschäftigt und führen vor allem maschinelle Näh- und Ausfertigungsarbeiten durch.
In den Betrieben der Bekleidungsindustrie wird in Serie (Konfektion) produziert. Der Arbeitsablauf ist in verschiedene Bereiche unterteilt, wobei – bedingt durch die innerbetriebliche Arbeitsteilung – die BekleidungsfertigerInnen jeweils nur in einem Bereich tätig sind. Sie sind entweder in der Produktionsvorbereitung (Auswahl und Zuschnitt der Stoffe), in der Teilefertigung an einer bestimmten Nähmaschine (z.B. Stepp-, Endel-, Säummaschine) oder in der Endfertigung (z.B. Einsetzen von Ärmeln, Aufnähen von Taschen, Herstellen von Knopflöchern) eingesetzt. Außerdem sind sie häufig auf bestimmte Arten von Kleidungsstücken (z.B. Hemden, Hosen, Sportbekleidung, Unterwäsche) spezialisiert.
In der Produktionsvorbereitung wählen die BekleidungsfertigerInnen anhand der Produktionsvorgaben aus der Entwurfs- bzw. Modellabteilung zunächst die erforderlichen Materialien aus, bereiten sie vor und überprüfen, ob sie den Anforderungen des jeweiligen Kleidungsstückes entsprechen. Sie schneiden die Stoffe für verschiedene Größenmaße händisch oder maschinell zu (z.B. mit Schneide- und Stanzmaschinen) und leiten diese Zuschnitte zur weiteren Verarbeitung an die Teilefertigung weiter.
Die in der Teilefertigung beschäftigten BekleidungsfertigerInnen erhalten aus der Zuschnittabteilung des Betriebes die bereits nähfertig zugeschnittenen Stoffteile und nähen sie zu Einzelteilen von Bekleidungsstücken (z.B. Krägen, Ärmeln oder Manschetten) zusammen. Je nach Stoffart wählen die BekleidungsfertigerInnen die entsprechende Nadelsorte und -stärke aus. Sie fädeln das Nähmaterial (Garn, Zwirn, Nähseide u.a.) in die Nadel der Nähmaschine und stellen die Maschine auf die benötigte Stichlänge ein. Danach legen sie die zu nähenden Teile in die Nähmaschine ein und bringen die erforderlichen Nähte an. Die fertig genähten (z.B. geendelten, gesäumten) Teilstücke werden nun an die Endfertigung weiter geleitet, wo die einzelnen Teile zusammengenäht werden.
Bei der Endfertigung der Kleidungsstücke schließen die BekleidungsfertigerInnen die Seitennähte (z.B. zwischen Vorder- und Rückenteil)und nähen die Ärmel und Krägen ein sowie die Manschetten und Taschen auf. Dann vernähen oder entfernen sie die Restfäden. Danach bringen sie die Knopflöcher an, wobei in der Regel Knopflochautomaten verwendet werden. Dabei legen die BekleidungsfertigerInnen das Bekleidungsstück in den Automaten ein und stellen an diesem Gerät die gewünschte Knopflochform ein. Auf Knopfdruck bringt der Automat an der entsprechenden Stelle die gewünschten Knopflocheinfassungen an. Die Mitte der eingefassten Knopflöcher schneiden die BekleidungsfertigerInnen mit der Schere auf. Auf ähnliche Weise nähen sie danach die Knöpfe mit dem Knopfnähautomaten an. Abschließend werden die Bekleidungsstücke von angelernten Hilfskräften gebügelt und für Verpackung und Versand vorbereitet.
In manchen Betrieben sind die BekleidungsfertigerInnen auch im Bereich der Kontrolle tätig, d.h. sie überprüfen die fertigen Bekleidungsstücke und Wäschewaren vor der Verpackung auf mögliche Qualitäts- und Fertigungsmängel.
Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?
- Handgeschicklichkeit: Einlegen der Stoffteile in die Nähmaschine, Zuschneiden
- Fingerfertigkeit: Einfädeln von Fäden
- Auge-Hand-Koordination: Näharbeiten
- Sehvermögen: Näharbeiten, Fehlerkontrolle der Bekleidungs- und Wäschestücke
- Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit chemisch beschichteten Stoffen
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Gruppenakkord
- psychische Belastbarkeit: Akkordarbeit
Sinn und Zweck dieses Berufs
Der Beruf des/der Bekleidungsfertigers/-fertigerin umfasst die Herstellung und Verarbeitung einer breiten Palette von Textilprodukten. Dazu gehören Blusen, Hemden, Hosen, Jacken, Unterwäsche, Nachtwäsche wie Pyjamas und Nachthemden, sowie Badebekleidung und Sportkleidung für verschiedene Aktivitäten. Auch Berufs- und Haushaltskleidung sowie Bett- und Tischwäsche fallen in deinen Aufgabenbereich.
Du bist verantwortlich für den gesamten Produktionsprozess, vom Zuschnitt der Stoffe über das Nähen und Verarbeiten bis hin zur Qualitätskontrolle der fertigen Produkte. Dabei arbeitest du mit unterschiedlichen Materialien und Techniken, um sicherzustellen, dass die Textilien sowohl funktional als auch modisch sind.
Kurz gesagt: Als Bekleidungsfertiger/-fertigerin sorgst du dafür, dass Menschen in vielen Bereichen des Lebens gut ausgestattet sind, sei es mit Kleidung für den Alltag, Sport- und Berufsbekleidung oder auch mit hochwertigen Textilien wie Bett- und Tischwäsche. Dein handwerkliches Geschick und dein Augenmerk auf Details tragen dazu bei, dass die Textilien sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend sind und den Alltag der Menschen bereichern.
Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre
Weiterbildung
Berufsspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten (z.B. Schnittkonstruktion, Mode- und Schnittzeichnen) bietet das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) an. Der Besuch von Textilmessen und Modemessen ermöglicht eine Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Modesektor.
Aufstiegsmöglichkeiten
Für die in der Bekleidungsindustrie beschäftigten BekleidungsfertigerInnen bestehen folgende Aufstiegspositionen: ZuschneiderIn, KontrollorIn, BandleiterIn, GruppenleiterIn und AbteilungsleiterIn.
Selbständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BekleidungsfertigerInnen im reglementierten Gewerbe „DamenkleidermacherIn, HerrenkleidermacherIn, Wäschewarenerzeugung“ (verbundenes Handwerk, Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können BekleidungsfertigerInnen folgende freie Gewerbe ausüben:
- Änderungsschneiderei
- Erzeugung von textilen Materialien sowie Garnen
- Erzeugung von Häkel-, Stick-, Strick- und Wirkwaren
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.