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Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?

Einzelhandelskaufleute sind in Einzelhandelsbetrieben für den Einkauf, die Lagerung und den Verkauf von Waren verantwortlich und erledigen Büroarbeiten. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist der Verkauf von Waren. Im Einkauf ermitteln Einzelhandelskaufleute den Warenbedarf anhand des Lagerbestandes und der KundInnennachfrage. Sie wählen und bestellen Waren aus den Angeboten z.B. von Großhändlern und Herstellerfirmen. Bei der Warenübernahme kontrollieren Einzelhandelskaufleute, ob Bestellung und Lieferung übereinstimmen. Im Warenlager sorgen die Einzelhandelskaufleute für die richtige Lagerung der gelieferten Waren. Bevor die Waren zum Verkauf angeboten werden, zeichnen sie die Preise aus. Sie gestalten außerdem Werbeflächen, etwa Schaufenster und Regale, und stellen Kataloge oder Sonderangebote zusammen. Im Verkauf beraten sie die KundInnen und führen Verkaufsgespräche. Dabei erkundigen sie sich nach den Wünschen und geben Informationen z.B. zum Gebrauch oder zum Preis der Waren. Schließlich stellen die Einzelhandelskaufleute die Rechnung aus, nehmen den Geldbetrag entgegen und verpacken die gekaufte Ware. Bei einiger Berufserfahrung kann zu ihrem Aufgabenbereich außerdem die MitarbeiterInnenführung gehören.

 

Einzelhandelskaufleute mit dem Schwerpunkt „Feinkostfachverkauf“ verkaufen z.B. Wurst, Fleisch, Käse und Brot und Gebäck. Sie planen den Einkauf und berücksichtigen dabei saisonale und regionale Erfordernisse. Bei der Warenannahme und Warenübernahme kontrollieren sie die Qualität der gelieferten Waren auf Haltbarkeit, Frische und Aussehen und sorgen für die fachgerechte Lagerung. Sie schneiden Wurstwaren und Käse in dünne Scheiben und stellen daraus z.B. Aufschnittplatten her, indem sie die Wurst- und Käsescheiben dekorativ arrangieren und garnieren. Manchmal bereiten sie auch selbst kalte und warme Imbisswaren zu. FeinkostfachverkäuferInnen warten und reinigen täglich die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte und achten darauf, dass die strengen Hygienevorschriften im Lebensmittelbereich eingehalten werden. Für ihre Arbeit benötigen FeinkostfachverkäuferInnen umfangreiche Kenntnisse z.B. über die Bezeichnungen, Zusammensetzungen und Eigenschaften von Fleisch, Wurst, Brot und Gebäck. Sie beraten die KundInnen über die Verwendung und Zubereitung der Feinkostprodukte.

 

Berufsprofil des Einzelhandel-Schwerpunkts „Feinkostfachverkauf“ gemäß Ausbildungsordnung (ergänzend zum Berufsprofil des Schwerpunktes „Allgemeiner Einzelhandel“):

Der/die Einzelhandelskaufmann/-frau – Schwerpunkt „Feinkostfachverkauf“ …

  • kontrolliert Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität, Haltbarkeit und Frische sowie des Aussehens der Feinkostwaren (Brot und Backwaren, Käse, Wurst und Fleisch sowie spezielle Feinkostwaren);
  • beurteilt Fleischteile und Nebenprodukte nach ihrer Art und Qualität, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeit;
  • lagert, kühlt und pflegt das Feinkostsortiment fach- und produktgerecht;
  • bereitet das betriebliche Feinkostsortiment vor, stellt es bereit und präsentiert es verkaufsgerecht;
  • berät bei der Auswahl und Zusammenstellung sowie über die Zubereitung und informiert über den Verzehr von Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren;
  • garniert und stellt kalte und warme Imbissartikel her;
  • wirkt bei Maßnahmen der Lebensmittelhygiene mit.

Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?

  • Handgeschicklichkeit: z.B. Anbringen von Preisschildern, Einordnen von Waren in Regale;
  • Sehvermögen: Prüfen von Waren, Arbeiten an Bildschirmen;
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Kalkulieren von Preisen, Ausstellen von Rechnungen;
  • Organisationstalent: rechtzeitiges Bestellen von Waren;
  • Kontaktfähigkeit: Bedienen und Beraten von KundInnen;
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten mit KollegInnen;
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten von KundInnen;
  • gestalterische Fähigkeit: Gestalten von Schaufenstern, attraktives Präsentieren der Waren;
  • Merkfähigkeit: Behalten der Eigenschaften und Preise der Waren;
  • Selbstständigkeit: Beraten und Bedienen der KundInnen;
  • generelle Lernfähigkeit: Information über neue Waren.

Sinn und Zweck dieses Berufs

Als Einzelhandelskaufmann/-frau im Feinkostfachverkauf bist du ExpertIn für hochwertige Lebensmittel und kulinarische Spezialitäten. Du sorgst dafür, dass Delikatessen wie Käse, Wurst, Antipasti oder hausgemachte Salate appetitlich präsentiert, fachgerecht gelagert und kompetent verkauft werden. Dabei ist nicht nur Produktwissen gefragt, sondern auch ein ausgeprägter Sinn für Hygiene und Frische.

Im direkten Kontakt mit KonsumentInnen berätst du bei der Auswahl passender Produkte für bestimmte Anlässe oder Geschmäcker und gibst Tipps zur Zubereitung oder Kombination. Oft bereitest du kleine Speisen direkt vor Ort zu und trägst zur genussvollen Atmosphäre im Geschäft bei. Deine Empfehlungen schaffen Vertrauen und machen den Einkauf zu einem besonderen Erlebnis.

Kurz gesagt: Du vereinst Fachwissen, Geschmack und Service zu einem stimmigen Ganzen – und hilfst dabei mit, dass hochwertige Lebensmittel mit Freude und Wertschätzung genossen werden.

Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre

Weiterbildung

Weiterbildungskurse für Einzelhandelskaufleute werden von WIFI (Wirtschaftsförderungsinstitut), BFI (Berufsförderungsinstitut) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte angeboten. Die wichtigsten Weiterbildungsthemen für Einzelhandelskaufleute mit Schwerpunkt „Feinkostfachverkauf“ sind z.B. Waren- und Produktkunde, Warenwirtschaft, Verkaufstechnik und KundInnenbetreuung, Hygiene, Reklamationswesen oder Logistik. In diesem Beruf ist es auch wichtig, immer über neue Entwicklungen am Laufenden zu sein; dies kann durch den Besuch von fachspezifischen Messen und Verkaufsveranstaltungen erreicht werden.

Aufstiegsmöglichkeiten

Einzelhandelskaufleute können folgende Aufstiegspositionen erreichen:

  • EinkäuferIn
  • DisponentIn
  • LagerleiterIn
  • MarktleiterIn
  • AbteilungsleiterIn
  • FilialleiterIn
  • FilialinspektorIn

Die Aufstiegschancen sind in Großbetrieben bedeutend besser als in Kleinbetrieben.

Selbständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Einzelhandelskaufleute mit Schwerpunkt „Feinkostverkauf“ im Handelsgewerbe. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

Ausbildungsbetriebe im Lavanttal

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