Lehrberufe für Kundenprofis
Einzelhandels-
kaufmann/-frau
Einrichtungsberatung
Dauer
3 JahreMindestlohn nach Abschluss
€ 2.040,– bis 2.180,–Lehrlingseinkommen ab (Brutto)
Gestalte Räume, inspiriere Menschen!
Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?
Einzelhandelskaufleute sind in Einzelhandelsbetrieben für den Einkauf, die Lagerung und den Verkauf von Waren verantwortlich und erledigen Büroarbeiten. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist der Verkauf von Waren. Im Einkauf ermitteln Einzelhandelskaufleute den Warenbedarf anhand des Lagerbestandes und der KundInnennachfrage. Sie wählen und bestellen Waren aus den Angeboten z.B. von Großhändlern und Herstellerfirmen. Bei der Warenübernahme kontrollieren Einzelhandelskaufleute, ob Bestellung und Lieferung übereinstimmen. Im Warenlager sorgen die Einzelhandelskaufleute für die richtige Lagerung der gelieferten Waren. Bevor die Waren zum Verkauf angeboten werden, zeichnen sie die Preise aus. Sie gestalten außerdem Werbeflächen, etwa Schaufenster und Regale, und stellen Kataloge oder Sonderangebote zusammen. Im Verkauf beraten sie die KundInnen und führen Verkaufsgespräche. Dabei erkundigen sie sich nach den Wünschen und geben Informationen z.B. zum Gebrauch oder zum Preis der Waren. Schließlich stellen die Einzelhandelskaufleute die Rechnung aus, nehmen den Geldbetrag entgegen und verpacken die gekaufte Ware. Bei einiger Berufserfahrung kann zu ihrem Aufgabenbereich außerdem die MitarbeiterInnenführung gehören.
Kaufleute im Einzelhandel mit Schwerpunkt „Einrichtungsberatung“ entwickeln Einrichtungsideen und berücksichtigen dabei Formen und Farben. Bei speziellen KundInnenwünschen müssen sie auch Skizzen und Einrichtungspläne erstellen und dann bei den Lieferanten Angebote einholen. Kaufleute im Einzelhandel mit Schwerpunkt „Einrichtungsberatung“ stellen auch Kojen und Musterensembles zusammen.
Berufsprofil des Einzelhandel-Schwerpunkts „Einrichtungsberatung“ gemäß Ausbildungsordnung (ergänzend zum Berufsprofil des Schwerpunktes „Allgemeiner Einzelhandel“):
Der/die Einzelhandelskaufmann/-frau – Schwerpunkt „Einrichtungsberatung“ …
- liest Baupläne hinsichtlich einer möglichen Einrichtungsgestaltung und gestaltet Skizzen und Einrichtungspläne gemäß KundInnenwünschen;
- wirkt bei der Planung der Warenbeschaffung unter Berücksichtigung aktueller Wohntrends und Messeneuheiten, saisonaler und regionaler Erfordernisse mit;
- wirkt bei der Einholung von Angeboten auf Grund spezieller KundInnenwünsche und Einrichtungspläne mit;
- präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht und wirkt bei der Gestaltung von Kojen und Musterensembles mit Einrichtungsgegenständen mit;
- entwickelt Einrichtungsideen unter Berücksichtigung von Funktion, Form und Farbe.
Jeder der 15 Ausbildungsschwerpunkte des Lehrberufs Einzelhandel kann mit dem zusätzlichen Schwerpunkt Digitaler Verkauf kombiniert werden (ohne Lehrzeitverlängerung).
DIGITALER VERKAUF – Kenntnisse/Fertigkeiten und Berufsprofil:
Einzelhandelskaufleute, die zusätzlich den Schwerpunkt „Digitaler Verkauf“ absolviert haben, besitzen vor allem folgende Kenntnisse und Fertigkeiten: Multi-Channel-Selling (Shop, online-Shop usw.) unter Einsatz neuer Medien (v.a. Internet und Mobilgeräte); Verwendung mobiler Endgeräte (Tablets und Smartphones, z.B. für den Einsatz von Bildern, Videos und Zusatzinformationen) in der Beratung der KundInnen und beim Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln und anderer betrieblicher Serviceleistungen (Wartung, Reparatur, Prüfung, Einstellung, Fehlersuche/Fehlerbehebung ua.); Bearbeiten und Abwickeln von Retouren aus dem Multi-Channel-Selling (online kaufen – offline retournieren); Verwendung und Aktualisierung (Aufladung, Updates usw.) von mobilen Endgeräten; Zusammenwirken mit weiterer Unternehmenssoftware (z.B. Zusammenwirken Onlineshop mit Enterprise Resource Planning (ERP) und Customer Relationship Management (CRM)); Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsabwicklung bei E-Commerce; Recherchieren im Internet (z.B. über Online-Artikelangebot, Vergleichspreise, Verfügbarkeit, technische Unterlagen usw.); rechtliche Grundlagen des Online- bzw. Internet-Handels usw.
Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?
- Handgeschicklichkeit: z.B. Anbringen von Preisschildern, Einordnen von Waren in Regale;
- Sehvermögen: Prüfen von Waren, Arbeiten an Bildschirmen;
- mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Kalkulieren von Preisen, Ausstellen von Rechnungen;
- Organisationstalent: rechtzeitiges Bestellen von Waren;
- Kontaktfähigkeit: Bedienen und Beraten von KundInnen;
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten mit KollegInnen;
- Sprachfertigkeit mündlich: Beraten von KundInnen;
- gestalterische Fähigkeit: Gestalten von Schaufenstern, attraktives Präsentieren der Waren;
- Merkfähigkeit: Behalten der Eigenschaften und Preise der Waren;
- Selbstständigkeit: Beraten und Bedienen der KundInnen;
- generelle Lernfähigkeit: Information über neue Waren.
Sinn und Zweck dieses Berufs
Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre
Weiterbildung
Weiterbildungskurse für Einzelhandelskaufleute werden von WIFI (Wirtschaftsförderungsinstitut), BFI (Berufsförderungsinstitut) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte angeboten. Die wichtigsten Weiterbildungsthemen für Einzelhandelskaufleute mit Schwerpunkt „Einrichtungsberatung“ sind z.B. Verkaufs- und Verhandlungstechnik sowie KundInnenservice, CAD-Raum- und Einrichtungsplanung und neue Materialien und Textilien. In diesem Beruf ist es auch wichtig, immer über neue Entwicklungen am Laufenden zu sein. Dies kann durch den Besuch von fachspezifischen Messen und Verkaufsveranstaltungen erreicht werden.
Aufstiegsmöglichkeiten
Einzelhandelskaufleute können folgende Aufstiegspositionen erreichen:
- EinkäuferIn
- DisponentIn
- LagerleiterIn
- MarktleiterIn
- AbteilungsleiterIn
- FilialleiterIn
- FilialinspektorIn
Die Aufstiegschancen sind in Großbetrieben bedeutend besser als in Kleinbetrieben.
Selbständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Einzelhandelskaufleute mit Schwerpunkt „Einrichtungsberatung“ im Handelsgewerbe. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.
Weiters besteht die Möglichkeit zur selbstständigen Berufsausübung im freien Gewerbe „Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit, betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnischen Ausstattung“.