Lehrberufe für Kreative Köpfe
Garten- und GrünflächengestalterIn
Dauer
3 JahreMindestlohn nach Abschluss
€ 1.830,– bis € 2.750,–Lehrlingsentschädigung ab (Brutto)
Von der Planung bis zur Blüte – dein Weg zum grünen Paradies!
Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?
Dieser Lehrberuf kann mit folgenden Ausbildungsschwerpunkten erlernt werden:
– Greenkeeping
– Landschaftsgärtnerei
Der Ausbildungsschwerpunkt „Greenkeeping“ ist eine Spezialisierung auf Golfplatzbau und Golfplatzpflege; der Ausbildungsschwerpunkt „Landschaftsgärtnerei“ umfasst den allgemeinen Garten- und Landschaftsbau auf öffentlichen und privaten Grünflächen (Parks, Spielplätze, Verkehrsflächen, Ziergärten). Die Aufgaben der beiden Bereiche unterscheiden sich nicht allzu stark: Garten- und GrünflächengestalterInnen im Bereich „Greenkeeping“ sind hauptsächlich mit der Planung, Gestaltung und Wartung von Golfplätzen befasst; dafür benötigen sie Kenntnisse des Golfspiels (Golfregeln, Richtlinien zum Bau von Golfplätzen), Kenntnisse der Gräser und Pflanzen, die auf Golfplätzen verwendet werden, sowie Kenntnisse der Auswirkungen von Platzbelastung und Spielbetrieb (im Zusammenhang mit Bodenzustand und Witterung). Garten- und GrünflächengestalterInnen im Bereich „Landschaftsgärtnerei“ legen öffentliche und private Grünflächen (Parks, Ziergärten, Spiel- und Sportplätze usw.) an und gestalten und pflegen sie; zu ihre Aufgaben gehören weiters das Begrünen von Randstreifen und Böschungen (an Straßen, Autobahnen, Bahnlinien usw.) und von Fußgängerzonen sowie Dachbegrünungen. Wichtige Aufgaben in beiden Schwerpunkten sind die Pflege der Grünflächen (Mähen des Grases, Lockern und Düngen des Bodens, Schneiden der Hecken und Bäume, Gießen bzw. Bewässern usw.), die Maßnahmen zum Pflanzenschutz und zur Schädlingsbekämpfung und die Instandhaltung der Werkzeuge, Maschinen und Geräte.
Garten- und GrünflächengestalterInnen sind auch SpezialistInnen für den Naturschutz. Sie legen Biotope, also Lebensräume für wilde Pflanzen und Tiere (meist Teiche mit Wasserpflanzen) sowie künstliche Seen und Flusslandschaften an. Sie begrünen Müllkippen, Abraumhalden und Kiesgruben und führen die Rekultivierung von Berghalden durch, indem sie unfruchtbar gewordenen Boden durch Spezialbehandlungen und Düngung wieder fruchtbar machen. Mit derartigen Maßnahmen sorgen so dafür, dass die Natur wieder ins Gleichgewicht kommt.
Beim Anlegen von Grünflächen vermessen die Garten- und GrünflächengestalterInnen das zu bearbeitende Gelände und führen die für die Gestaltung der Grünfläche nötigen Erdbewegungsarbeiten durch (Auf- oder Abtragen von Erde, Lockern oder Verdichten des Bodens). Zur Verbesserung der Bodenqualität tragen sie mit dem Kipper oder Lader eine Humusschicht auf. Sie verlegen Wege aus Stein- oder Betonplatten und errichten Mauern und Treppen zur Gestaltung der Gartenanlage. Weiters sorgen sie für die Anlage von Bewässerungssystemen. Nachdem sie den Boden mit Bodenfräsen gelockert haben, planieren sie die zu bepflanzenden Flächen und setzen Gras, Bäume, Sträucher und Blumen.
Die Grünfläche oder Gartenanlage pflegen sie durch Lockern, Düngen und Bewässern des Bodens, durch Entfernen von Unkraut und Bekämpfen von Schädlingen. Weitere Pflegemaßnahmen sind das Mähen des Grases sowie das Schneiden der Bäume und Sträucher.
Die zunehmende Bedeutung öffentlicher Grünflächen für Erholungszwecke hat die Tätigkeit der Garten- und GrünflächengestalterInnen stark verändert. Besonders die Neupflanzung und Pflege von Bäumen hat infolge der Luftverschmutzung einen immer größeren Stellenwert gewonnen. Die Auspflanzung von Bäumen ist daher eine wichtige Aufgabe der Garten- und GrünflächengestalterInnen.
Vor der eigentlichen Bepflanzungsarbeit besprechen die Garten- und GrünflächengestalterInnen mit den MitarbeiterInnen der Arbeitspartie die von den GartengestalterInnen im Planungsbüro ausgearbeiteten Bepflanzungspläne und legen die Aufteilung der zur Bepflanzung nötigen Tätigkeiten in der Arbeitsgruppe fest. Die Garten- und GrünflächengestalterInnen entfernen an dem für die Einpflanzung vorgesehenen jungen Baum beschädigte Zweigspitzen und kontrollieren seine Wurzeln. Mit Schaufel und Spaten heben sie eine der Wurzelgröße angemessene kreisförmige Pflanzgrube aus. Am Grund der Pflanzgrube lockern sie den Boden mit einer Grabgabel, um den Baumwurzeln das Eindringen ins Erdreich zu erleichtern. Da die Bäume während der ersten Wachstumsjahre gestützt werden müssen, setzen die Garten- und GrünflächengestalterInnen einen Pfahl in die Pflanzgrube. Die Erde um den Stützpfahl treten sie fest, dann füllen sie die Grube zum Teil mit Kompost und einem Teil der ausgehobenen Muttererde (oberste, humusreiche Schicht). Beim Einsetzen des Baumes arbeiten die Garten- und GrünflächengestalterInnen meist mit MitarbeiterInnen zusammen, die den Baum während des Setzens in der Pflanzgrube halten. Meist ist am Stamm des Baumes an den Erdresten noch erkennbar, wie tief er in der Baumschule gepflanzt war. In gleicher Höhe füllen die Garten- und GrünflächengestalterInnen nun die Pflanzgrube mit Erdreich. Hierauf treten sie den Boden fest und bewässern den Baum, wobei sie rund um die Pflanzgrube einen kleinen Erdwall aufbauen, um ein Abfließen des Wassers zu verhindern.
Daneben sind Wiederherstellungsarbeiten an kranken und umweltgeschädigten Bäumen („Baumchirurgie“) eine wichtige Aufgabe der Garten- und GrünflächengestalterInnen.
Im Landschaftsbau bepflanzen und pflegen sie Böschungen und Hänge und rekultivieren Flächen, die z.B. durch Baumaßnahmen und Bergbautätigkeiten zerstört wurden.
Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?
- Handgeschicklichkeit: Auspflanzungsarbeiten
- Sehvermögen: Erkennen von krankhaften Veränderungen an Bäumen
- Organisationstalent: Koordinieren der Arbeitsabläufe auf der Baustelle
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team
- gestalterische Fähigkeit: Gestalten von Grünanlagen
- generelle Lernfähigkeit: Aneignen und Anwenden neuer Erkenntnisse über Pflanzenkrankheiten, Schädlingsbekämpfungsmittel usw.
Sinn und Zweck dieses Berufs
Garten- und GrünflächengestalterInnen sind von entscheidender Bedeutung für die Schaffung ansprechender und funktionaler Außenbereiche, die die Lebensqualität verbessern und die Umwelt bereichern. Diese Fachkräfte bieten individuelle Beratung und gestalten Gärten, Parks und Grünanlagen nach den Bedürfnissen und Wünschen ihrer Auftraggeber. Sie bringen ihre kreative Leidenschaft und ihr Fachwissen über Pflanzen, Landschaftsgestaltung und ökologische Nachhaltigkeit ein, um harmonische und ästhetisch ansprechende Außenräume zu schaffen.
Zusätzlich beraten Garten- und GrünflächengestalterInnen ihre Kunden bei der Auswahl von Pflanzen, Materialien und Gestaltungselementen, die den gewünschten Stil und die Nutzung des Außenbereichs unterstützen. Sie kümmern sich um die fachgerechte Anlage und Pflege der Pflanzen sowie um die Installation von Wegen, Terrassen und Wasseranlagen, um eine angenehme Atmosphäre im Freien zu schaffen. Durch ihre ganzheitliche Herangehensweise und ihre Liebe zur Natur schaffen sie grüne Oasen, die zum Entspannen, Genießen und Verweilen einladen.
Kurz gesagt, Garten- und GrünflächengestalterInnen sind die Experten, die dazu beitragen, dass Menschen ihre Außenbereiche in blühende Paradiese verwandeln können. Ihre Arbeit trägt dazu bei, dass städtische und private Räume zu grünen Oasen werden, die das Wohlbefinden fördern und die Lebensqualität steigern. Durch ihre kreative Gestaltungskraft und ihr ökologisches Verständnis schaffen sie naturnahe Umgebungen, die Mensch und Natur in Einklang bringen.
Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre
Weiterbildung
Weiterbildungsmöglichkeiten für Garten- und GrünflächengestalterInnen bieten die Landesinnungen der GärtnerInnen und FloristInnen, z.B. Kurse über Baumschnitt, Rasen- und Bodenbearbeitung, Baumbewertung, Schwimmteiche, Biotope usw.
Aufstiegsmöglichkeiten
Garten- und GrünflächengestalterInnen können zu VorarbeiterInnen, PartieführerInnen, ObergärtnerInnen, GärtnermeisterInnen und BaustellenleiterInnen aufsteigen.
Selbständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Garten- und GrünflächengestalterInnen im verbundenen Handwerk „GärtnerIn, FloristIn“ (Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können Garten- und GrünflächengestalterInnen die freien Gewerbe „Friedhofsgärtnerei“ oder „Durchführung einfacher Gartenarbeiten (Rasen mähen, Bewässern der Grünflächen, Jäten, Mulchen)“ ausüben. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.