Lehrberufe für Food-Lover
Systemgastronomie-
fachmann/-frau
Dauer
3 JahreMindestlohn nach Abschluss
€ 1.860,–Lehrlingsentschädigung ab (Brutto)
Meister der gastronomischen Effizienz!
Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?
„Systemgastronomie“ ist der Sammelbegriff für sogenannte Fast-Food-Restaurants (fast food = schnelles Essen), die Schnellgerichte und Schnellimbisse anbieten und meist als Filialen großer Restaurantketten geführt werden. Die weltweit größte und bekannteste Fast-Food-Kette ist das US-amerikanische Unternehmen „McDonald’s“. Die Systemgastronomie zeichnet sich dadurch aus, dass die Speisen größtenteils nicht im Restaurant selbst zubereitet werden, sondern als Fertig- oder Halbfertiggerichte von zentralen Produktionsbetrieben bezogen werden. Da im Restaurant nur mehr wenige Handgriffe erforderlich sind (Erhitzen, Backen/Braten, Garnieren usw.), können Bestellungen sehr rasch erledigt werden. Für das Funktionieren dieses Systems ist natürlich eine perfekte Organisation sowohl der gesamten Restaurantkette als auch des einzelnen Filialbetriebes erforderlich. Daher werden heute vom Personal umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten in allen Bereichen der Systemgastronomie verlangt.
Der Aufgabenbereich der Systemgastronomiefachleute ist sehr vielfältig. Im Küchenbereich bereiten die Systemgastronomiefachleute die Speisen zu bzw. sie verarbeiten die Halbfertigprodukte. Dazu gehört das Vorbereiten der Lebensmittel (vor allem durch Schneidetechniken) und das Herstellen und Anrichten der Speisen des betrieblichen Speisenangebotes. Systemgastronomiefachleute wissen über die gängigsten Rezepte sowie über die Verarbeitung von Halbfertig-Produkten („Convenience“) Bescheid. Oft erstellen sie jedoch auch einfache Menüs (z.B. Suppen, Süßspeisen und Mehlspeisen, kalte und warme Vorspeisen, Hauptspeisen, Salate und Saucen) oder verwenden zugekaufte Produkte und bereiten verschiedene Aufgussgetränke zu. Bei all diesen Tätigkeiten müssen sie sich streng an die Hygienevorschriften halten. (Sauberkeit, Ablaufdaten der Speisen berücksichtigen …). Dafür führen sie laufend Qualitätskontrollen durch. Außerdem sind sie für die Wartung der Arbeitsgeräte und die fachgerechte Lagerhaltung zuständig. Die Systemgastronomiefachleute kontrollieren den Bestand der Waren, bestellen gegebenenfalls nach und wickeln die Lieferformalitäten ab. Sie prüfen die Lieferungen auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden und reklamieren, falls es erforderlich ist. Sie kontrollieren die Lagerbedingungen der Waren (vor allem Lagertemperaturen für Speisen und Getränke) und achten auf die Einhaltung einer ununterbrochenen Kühlkette. Sie führen von Zeit zu Zeit Inventuren durch und erstellen die Inventarlisten.
Im Servicebereich haben Systemgastronomiefachleute engen Kundenkontakt. Sie nehmen die Bestellungen entgegen, und geben die Speisen und Getränke aus, bzw. servieren sie. Danach stellen sie die Rechnungen aus und kassieren die Rechnungsbeträge.
Daneben erfüllen sie aber noch zahlreiche weitere Aufgaben wie etwa die Vorbereitung und Durchführung von Werbeaktionen oder das Dekorieren der Gasträume. Schließlich erledigen die Systemgastronomiefachleute auch verschiedene Verwaltungsaufgaben. Sie führen die Kassa-Abrechnung, erstellen Verkaufsstatistiken und bestreiten die Personalplanung und -verwaltung). Manchmal fällt auch die Vorbereitung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen (z.B. für neues Personal) in ihren Aufgabenbereich.
Weiters sind die Systemgastronomiefachleute mit den gesetzlichen Vorschriften zur Abfallbewirtschaftung vertraut (Mülltrennung, Behandlung von Sonderabfällen, Behandeln biogener Abfälle). Sie setzen Maßnahmen zur Müllvermeidung, Müllverringerung und Müllverwertung (insbesondere beim Einkauf) und achten auf den wirtschaftlichen und Umwelt schonenden Einsatz von Energie und Gebrauchsgegenständen.
Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?
- Physische Ausdauer: Arbeiten im Stehen, Gehen; Belastung durch Hitze
- Handgeschicklichkeit: Bearbeiten der Lebensmittel, z.B. Schneiden; Zubereiten von Speisen und Getränken
- Geruchs- und Geschmackssinn: Kontrollieren der Lebensmittelqualität
- Unempfindlichkeit der Haut: Belastung durch Hitze, Reinigungs- und Desinfektionsmittel
- mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Kassieren der Rechnungsbeträge und Herausgeben von Wechselgeld; Lagerhaltung
- Organisationstalent: Lagerhaltung; Planung und Organisation der Arbeitsabläufe und Arbeitsvorbereitung; Personal-Einsatzplanung
- Kontaktfähigkeit: Verkauf, Kundenberatung; Werbung und Verkaufsförderung
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team
- Sprachfertigkeit mündlich: Verkauf, Kundenberatung; Werbung und Verkaufsförderung
- Reaktionsfähigkeit: Unfallvermeidung bei der Zubereitung und Ausschank von Speisen und Getränken
- Merkfähigkeit: Aufnehmen und Weitergeben von Bestellungen
- generelle Lernfähigkeit: neue Produkte; Änderung der Angebotspalette
- psychische Ausdauer: Arbeiten unter Zeitdruck bei großem Kundenandrang; Schichtarbeit
Sinn und Zweck dieses Berufes
Die Systemgastronomiefachkraft ist eine Schlüsselfigur in der Gastronomie, die in großen gastronomischen Betrieben oder Franchise-Systemen tätig ist. Ihr Hauptziel ist es, einen reibungslosen Ablauf und eine gleichbleibend hohe Qualität in der Zubereitung und im Service sicherzustellen. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der Unternehmensstandards, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Gewährleistung eines effizienten Betriebsablaufs.
Systemgastronomiefachkräfte arbeiten nicht nur im direkten Kontakt mit den Gästen, sondern auch hinter den Kulissen, um den Betrieb effektiv zu organisieren und zu koordinieren. Sie haben ein tiefes Verständnis für die betrieblichen Abläufe, das Menüangebot und die Hygienevorschriften. Ihre Arbeit trägt dazu bei, dass Gäste ein konsistentes Erlebnis genießen und sich in der Atmosphäre des Restaurants wohl fühlen.
Kurz gesagt, die Systemgastronomiefachkraft ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass ein Restaurant oder eine gastronomische Einrichtung effizient und erfolgreich geführt wird, indem sie die Qualität der Speisen und den Service sicherstellt und dafür sorgt, dass Gäste eine angenehme gastronomische Erfahrung machen.
Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre
Weiterbildung
Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten im Gastronomie-Bereich neben Vorbereitungskursen für die Lehrabschlussprüfung und für die Gastgewerbe-Befähigungsprüfung vielfältige Weiterbildungskurse an.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Werkmeisterschule für Berufstätige mit der Fachrichtung „Bio- und Lebensmitteltechnologie“ des WIFI in Wien und Dornbirn (2 Jahre, Abendunterricht), der Hotelfachlehrgang für Erwachsene in Bischofshofen/Salzburg (2 Jahre) und der zur Reife- und Diplomprüfung führende Aufbaulehrgang für Tourismus (Ausbildungsschwerpunkte „Fremdsprachen und Wirtschaft“, „Gastronomiemanagement“, „Sport“, „Touristisches Management“) in Semmering/NÖ, Bad Ischl/OÖ, Innsbruck und St. Johann in Tirol (3 Jahr; zuvor muss ein halbjähriger Vorbereitungslehrgang in Bad Ischl absolviert werden).
Aufstiegsmöglichkeiten
In den Filialbetrieben eines systemgastronomischen Unternehmens bestehen nur geringe Aufstiegsmöglichkeiten für Systemgastronomiefachleute, z.B. FilialleiterIn. Im Gesamtunternehmen bestehen mehr Möglichkeiten, die aber eine entsprechende Weiterbildung voraussetzen (z.B. in betriebswirtschaftlichen Belangen oder im Marketing). Entsprechende Positionen gibt es etwa in der regionalen oder überregionalen Filialkoordination und -inspektion, im zentralen Produktions- und Lagerbereich sowie in der Zulieferung an die Filialen, im Einkauf oder im Bereich „Marketing/Werbung“.
Selbständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Systemgastronomiefachleute im reglementierten Gewerbe „Gastgewerbe“ (Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können Systemgastronomiefachleute in verschiedenen freien Gastgewerbe-Betriebsarten tätig sein, für die keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, z.B. wenn Speisen in einfacher Art verabreicht werden, nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden, nicht mehr als acht Verabreichungsplätze eingerichtet werden oder es sich um eine Schutzhütte handelt.