Lehrberufe für Macher & Anpacker
Kraftfahrzeug-
technikerIn –
Personenkraft-
wagentechnik
Dauer
3,5 – 4 JahreMindestlohn nach Abschluss
€ 2.560,– bis 2.570,–Lehrlingsentschädigung ab (Brutto)
Eine Lehre mit Antrieb!
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Mehr InformationenWas kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?
Die Ausbildung in diesem Lehrberuf besteht aus einem Grundmodul (Dauer: 2 Jahre) und mindestens einem der folgenden Hauptmodule (Dauer: 1,5 Jahre):
- Personenkraftwagentechnik
- Nutzfahrzeugtechnik
- Motorradtechnik
Zusätzlich kann entweder ein weiteres Hauptmodul (Dauer: ½ Jahr) oder eines der beiden Spezialmodule „Systemelektronik“ oder „Hochvolt-Antriebe“ (Dauer jeweils: ½ Jahr) absolviert werden, wodurch sich die Lehrzeit jeweils auf 4 Jahre verlängert.
KraftfahrzeugtechnikerInnen kontrollieren die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen und führen Wartungs- und Reparaturarbeiten durch. Die Technik in modernen Kraftfahrzeugen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Hochkomplexe Sicherheitstechnik und immer mehr Elektronik gehören mittlerweile zum Berufsbild von KraftfahrzeugtechnikerInnen.
KraftfahrzeugtechnikerInnen stellen Schäden am Kraftfahrzeug fest, indem sie Fahrgestell, Motor und Karosserie überprüfen. Mit Hilfe von Messgeräten können sie Defekte an verschiedenen Prüfständen genau abgrenzen (Fehlerdiagnose). KraftfahrzeugtechnikerInnen reparieren Kraftfahrzeuge, die durch Unfälle beschädigt wurden, wobei sie die betroffenen Bauteile entweder austauschen oder reparieren. Sie tauschen bei Wartungsarbeiten Verschleißteile aus, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind, wie z.B. Luftfilter oder Zündkerzen. Service- und Wartungsarbeiten werden regelmäßig an Kraftfahrzeugen durchgeführt, häufig gemeinsam mit der gesetzlich vorgeschrieben Begutachtung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Abgaswerte des Fahrzeuges („Pickerlüberprüfung“).
Bei der Überprüfung der Verkehrssicherheit untersuchen KraftfahrzeugtechnikerInnen den Rahmen bzw. die tragenden Teile des Fahrzeuges auf Beschädigungen und Durchrostung. Weiters überprüfen sie die Bremsanlage, die Radlager, die Befestigung der Radaufhängung, die Lenkung sowie die Lichtanlage und die Reifen. Mit Hilfe von verschiedenen Messgeräten messen sie Werte, wie z.B. Bremskraft, Abgase und Rollwiderstand, tragen die Ergebnisse in das Prüfprotokoll ein und vergleichen sie mit den vorgeschriebenen Werten. Weiters schrauben KraftfahrzeugtechnikerInnen die Zündkerzen aus dem Motor heraus und prüfen den Zustand der Elektroden. Sie beseitigen Verunreinigungen an den Zündkerzenelektroden, ersetzen schadhafte Zündkerzen und testen die Zündanlage am Motorprüfstand, um zu überprüfen, ob die Störung zur Gänze behoben ist.
Hauptmodul „Personenkraftwagentechnik“
KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Personenkraftwagentechnik“ prüfen und warten Personenkraftwagen. Sie führen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an Motoren, an Einzelbaugruppen (z.B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderköpfen, Kraftstoffversorgungs-, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen) sowie am Fahrwerk (z.B. Federung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) durch. Zudem prüfen, montieren, warten und reparieren sie Kraftübertragungseinrichtungen, wie z.B. Antriebe, Kupplungen, Wechsel- oder Automatikgetriebe.
KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Personenkraftwagentechnik“ bearbeiten auch Bleche und die Karosserie von Personenwagen, indem sie diese lackieren (Korrosionsschutz) oder Korrosionsschäden wie Rost beseitigen. Ebenso überprüfen und reparieren sie Reifen, Felgen und Schläuche von Personenkraftfahrzeugen, tauschen Verglasungen aus und nehmen einfache Instandhaltungsarbeiten an Sitzen und der Inneneinrichtung vor.
KraftfahrzeugtechnikerInnen für Personenkraftwagentechnik prüfen und reparieren auch die elektrischen und elektronischen Systeme von Personenkraftwagen, wie die Beleuchtung, Sicherheitselektronik oder die Komfort- und Kommunikationselektronik (Radio, Klimaanlage, Leuchten in den Armarturen). Sie verfügen über Kenntnisse der Sicherheitssysteme sowie der kraftfahrtechnischen und -rechtlichen Bestimmungen.
Berufsprofil für das Hauptmodul „Personenkraftwagentechnik“ gemäß Ausbildungsordnung:
- Anwenden von mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren sowie von computergestützten Diagnoseeinrichtungen und Auswerten der Ergebnisse
- Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von in Personenkraftwagen eingebauten mechanischen Teilen, Motoren und Kraftübertragungseinrichtungen
- Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von Bauteilen des Fahrwerks wie Karosserie, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder und Bereifung; Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten der elektrischen und elektronischen Anlage eines Personenkraftwagens
- einfaches Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Personenkraftwagens
- Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von sämtlichen für den Betrieb des Personenkraftwagens notwendigen Kühl- und Schmierstoffe und anderer Flüssigkeiten
- Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, der grundlegenden kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards
Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?
- Auge-Hand-Koordination: Arbeiten bei laufendem Motor
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit bei größeren Reparaturen
- Fingerfertigkeit: Durchführen feinmechanischer Arbeiten
- Handgeschicklichkeit: Handhaben von Werkzeugen
- Hörvermögen: Fehlerhören am Motor
- Kontaktfähigkeit: Kundenberatung
- Logisch-analytisches Denken: Fehlersuche, Reparatur
- Mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Mess- und Prüfarbeiten
- Sehvermögen: Einstellarbeiten, Ablesen von Messgeräten
- Selbstständigkeit: Wartung, Reparatur
- Technisches Verständnis: Störungssuche, Wartung, Reparatur
- Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Ölen und Reinigungsmitteln
Sinn und Zweck dieses Berufs
KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul Personenkraftwagentechnik sind von zentraler Bedeutung für die Wartung, Reparatur und Optimierung von Personenkraftwagen (PKW). Diese Fachkräfte verfügen über umfangreiches technisches Wissen und handwerkliches Geschick, um Fahrzeuge in einwandfreiem Zustand zu halten und ihre Leistung sowie Sicherheit zu gewährleisten. Sie führen Inspektionen durch, diagnostizieren Probleme, reparieren Defekte und führen regelmäßige Wartungsarbeiten durch, um die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Fahrzeuge sicherzustellen.
Zusätzlich spielen KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul Personenkraftwagentechnik eine wichtige Rolle im Kundenservice, indem sie eng mit Fahrzeughaltern zusammenarbeiten, um ihre Bedürfnisse zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Sie bieten professionelle Beratung, klären Fahrzeugbesitzer über notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten auf und sorgen für eine transparente Kommunikation während des gesamten Serviceprozesses. Durch ihre Fachkenntnisse und ihre Leidenschaft für Autos tragen sie dazu bei, dass Fahrer ihre Fahrzeuge sicher und mit Vertrauen nutzen können.
Kurz gesagt, KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul Personenkraftwagentechnik sind die Experten, die dafür sorgen, dass PKWs sicher, effizient und zuverlässig auf den Straßen unterwegs sind. Ihre Arbeit ist entscheidend für die Fahrzeugsicherheit und den Fahrkomfort, und sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Mobilität und Zufriedenheit der FahrzeugbesitzerInnen.
Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre
Weiterbildung
In diesem Beruf ist infolge der laufenden technischen Weiterentwicklung der Kfz-Technik eine ständige Weiterbildung für eine erfolgreiche Berufsausübung unerlässlich. Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für KraftfahrzeugtechnikerInnen an, z.B. Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik. Auch Kfz-Vertriebsfirmen veranstalten Kurse über neue Modelle. Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:
- Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau
- Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik
- Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik
- Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen – Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
- Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau
- Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau – verschiedene schulautonome Vertiefungen
- Kolleg für Berufstätige für Maschineningenieurwesen – Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
- Kolleg für Berufstätige für Mechatronik
Aufstiegsmöglichkeiten
KraftfahrzeugtechnikerInnen können nach entsprechender Weiterbildung zu VorarbeiterInnen, WerkmeisterInnen, MeisterInnen, KundendienstberaterInnen, AbteilungsleiterInnen, WerkstättenleiterInnen und BetriebsleiterInnen aufsteigen.
Selbständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KraftfahrzeugtechnikerInnen im Rahmen der reglementierten Gewerbe „Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)“, „Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)“ und „MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik; MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung; MechatronikerIn für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)“ sowie der freien Gewerbe „Autoverglasung“ und „Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen“.
Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.