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Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?

Die Ausbildung in diesem Lehrberuf besteht aus einem Grundmodul (Dauer: 2 Jahre) und mindestens einem der folgenden Hauptmodule (Dauer: 1,5 Jahre):

  • Personenkraftwagentechnik
  • Nutzfahrzeugtechnik
  • Motorradtechnik

Zusätzlich kann entweder ein weiteres Hauptmodul (Dauer: ½ Jahr) oder eines der beiden Spezialmodule „Systemelektronik“ oder „Hochvolt-Antriebe“ (Dauer jeweils: ½ Jahr) absolviert werden, wodurch sich die Lehrzeit jeweils auf 4 Jahre verlängert.

 

KraftfahrzeugtechnikerInnen kontrollieren die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen und führen Wartungs- und Reparaturarbeiten durch. Die Technik in modernen Kraftfahrzeugen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Hochkomplexe Sicherheitstechnik und immer mehr Elektronik gehören mittlerweile zum Berufsbild von KraftfahrzeugtechnikerInnen.

KraftfahrzeugtechnikerInnen stellen Schäden am Kraftfahrzeug fest, indem sie Fahrgestell, Motor und Karosserie überprüfen. Mit Hilfe von Messgeräten können sie Defekte an verschiedenen Prüfständen genau abgrenzen (Fehlerdiagnose). KraftfahrzeugtechnikerInnen reparieren Kraftfahrzeuge, die durch Unfälle beschädigt wurden, wobei sie die betroffenen Bauteile entweder austauschen oder reparieren. Sie tauschen bei Wartungsarbeiten Verschleißteile aus, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind, wie z.B. Luftfilter oder Zündkerzen. Service- und Wartungsarbeiten werden regelmäßig an Kraftfahrzeugen durchgeführt, häufig gemeinsam mit der gesetzlich vorgeschrieben Begutachtung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Abgaswerte des Fahrzeuges („Pickerlüberprüfung“).

Bei der Überprüfung der Verkehrssicherheit untersuchen KraftfahrzeugtechnikerInnen den Rahmen bzw. die tragenden Teile des Fahrzeuges auf Beschädigungen und Durchrostung. Weiters überprüfen sie die Bremsanlage, die Radlager, die Befestigung der Radaufhängung, die Lenkung sowie die Lichtanlage und die Reifen. Mit Hilfe von verschiedenen Messgeräten messen sie Werte, wie z.B. Bremskraft, Abgase und Rollwiderstand, tragen die Ergebnisse in das Prüfprotokoll ein und vergleichen sie mit den vorgeschriebenen Werten. Weiters schrauben KraftfahrzeugtechnikerInnen die Zündkerzen aus dem Motor heraus und prüfen den Zustand der Elektroden. Sie beseitigen Verunreinigungen an den Zündkerzenelektroden, ersetzen schadhafte Zündkerzen und testen die Zündanlage am Motorprüfstand, um zu überprüfen, ob die Störung zur Gänze behoben ist.

Hauptmodul „Nutzfahrzeugtechnik“

KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Nutzfahrzeugtechnik“ prüfen, warten und reparieren Nutzfahrzeuge, wie z.B. Lastkraftwagen und Autobusse. Sie kennen sich mit verschiedenen Arten von Nutzfahrzeugen aus, z.B. Kippern, Sattelzügen, Kränen, Ladebordwänden, Tankfahrzeugen und Anhängern. Sie führen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren, Einzelbaugruppen (z.B. Kolben, Zylinderköpfe, Motorsteuerungen, Kraftstoffversorgungsanlagen) sowie an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Achs- und Radantriebe, Kupplungen, Getriebe) durch. Zudem prüfen, montieren, warten und reparieren sie Fahrwerksteile, wie z.B. Federungen, Radaufhängungen, Rahmen, Lenkungen und Bremsen.

KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Nutzfahrzeugtechnik“ bearbeiten auch Bleche und Karosserien von Nutzfahrzeugen, lackieren diese (Korrosionsschutz) oder beseitigen Korrosionsschäden wie Rost. Sie überprüfen und reparieren Reifen, Felgen und Schläuche, tauschen Verglasungen aus und nehmen einfache Instandhaltungsarbeiten an Sitzen und der Inneneinrichtung vor. Zudem prüfen und reparieren sie die elektrischen und elektronischen Anlagen und Systeme von Nutzfahrzeugen, wie z.B. Beleuchtungen, Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik (Radio, Klimaanlage, Leuchten in den Armaturen).

Nutzfahrzeuge wie LKWs oder Omnibusse müssen zur Aufzeichnung der Fahr- und Ruhezeiten sowie der gefahrenen Geschwindigkeit sogenannte EC-Kontrollgeräte und Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut haben, damit die Fahrzeiten und Strecken nachvollziehbar sind. KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Nutzfahrtechnik“ nehmen an diesen Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten vor.

KraftfahrzeugtechnikerInnen für Nutzfahrtechnik führen ihre Arbeiten unter Beachtung der besonderen Gefahren im Umgang mit Nutzfahrzeugen und der Anwendung der spezifischen Sicherheitsvorschriften durch. Sie verfügen über Kenntnisse der Sicherheitssysteme eines Nutzfahrzeuges, der kraftfahrtechnischen und -rechtlichen Bestimmungen sowie der gesetzlichen Sonderbestimmungen für Nutzfahrzeuge (z.B. ADR).

Berufsprofil für das Hauptmodul „Nutzfahrzeugtechnik“ gemäß Ausbildungsordnung:

  • Anwenden von mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren sowie von computergestützten Diagnoseeinrichtungen und Auswerten der Ergebnisse,
  • Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von in Nutzfahrzeugen eingebauten mechanischen Teilen, Motoren, Kraftübertragungseinrichtungen,
  • Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von Aufbauten und Bauteilen des Fahrwerks wie Karosserie, Federung, Radführung, Radaufhängung, Rahmen, Lenkung, Bremsen, Druckluftanlagen, Räder und Bereifung,
  • Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten der elektrischen und elektronischen Anlage sowie von EC-Kontrollgerten und Geschwindigkeitsbegrenzern eines Nutzfahrzeuges,
  • Einfaches Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Nutzfahrzeuges,
  • Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von sämtlichen für den Betrieb des Nutzfahrzeuges notwendigen Kühl- und Schmierstoffe und anderer Flüssigkeiten,
  • Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Nutzfahrzeugen, der grundlegenden kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.

Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?

  • Auge-Hand-Koordination: Arbeiten bei laufendem Motor
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit bei größeren Reparaturen
  • Fingerfertigkeit: Durchführen feinmechanischer Arbeiten
  • Handgeschicklichkeit: Handhaben von Werkzeugen
  • Hörvermögen: Fehlerhören am Motor
  • Kontaktfähigkeit: Kundenberatung
  • Logisch-analytisches Denken: Fehlersuche, Reparatur
  • Mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Mess- und Prüfarbeiten
  • Sehvermögen: Einstellarbeiten, Ablesen von Messgeräten
  • Selbstständigkeit: Wartung, Reparatur
  • Technisches Verständnis: Störungssuche, Wartung, Reparatur
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Ölen und Reinigungsmitteln

Sinn und Zweck dieses Berufs

KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik sind von entscheidender Bedeutung für die Wartung, Reparatur und Optimierung von Nutzfahrzeugen wie LKWs, Bussen und anderen schweren Fahrzeugen. Diese Fachkräfte verfügen über spezielles technisches Wissen und handwerkliches Geschick, um die komplexen Systeme und Mechaniken von Nutzfahrzeugen in einwandfreiem Zustand zu halten und deren Leistung sowie Sicherheit zu gewährleisten. Sie führen Inspektionen durch, diagnostizieren Probleme, reparieren Defekte und führen regelmäßige Wartungsarbeiten durch, um die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Fahrzeuge sicherzustellen.

Zusätzlich spielen KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik eine wichtige Rolle im Betrieb von Transport- und Logistikunternehmen, indem sie dafür sorgen, dass die Nutzfahrzeugflotten stets einsatzbereit sind. Sie arbeiten eng mit Fahrzeugbetreibern zusammen, um Wartungspläne zu erstellen, notwendige Reparaturen durchzuführen und die Fahrzeuge auf die spezifischen Anforderungen des Betriebs abzustimmen. Durch ihre Fachkenntnisse und ihre Einsatzbereitschaft tragen sie dazu bei, dass Lieferungen pünktlich und sicher erfolgen und die Betriebskosten durch effiziente Wartung und Reparatur minimiert werden.

Kurz gesagt, KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik sind die Experten, die dafür sorgen, dass Nutzfahrzeuge sicher, effizient und zuverlässig auf den Straßen unterwegs sind. Ihre Arbeit ist entscheidend für die Logistik und den Transportsektor, da sie die Betriebsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der schweren Fahrzeuge sicherstellen und somit einen wesentlichen Beitrag zur Mobilität und Wirtschaftlichkeit leisten.

Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre

Weiterbildung

In diesem Beruf ist infolge der laufenden technischen Weiterentwicklung der Kfz-Technik eine ständige Weiterbildung für eine erfolgreiche Berufsausübung unerlässlich. Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für KraftfahrzeugtechnikerInnen an, z.B. Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik. Auch Kfz-Vertriebsfirmen veranstalten Kurse über neue Modelle.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:

  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau
  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik
  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen – Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau
  • Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau – verschiedene schulautonome Vertiefungen
  • Kolleg für Berufstätige für Maschineningenieurwesen – Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Kolleg für Berufstätige für Mechatronik

Aufstiegsmöglichkeiten

KraftfahrzeugtechnikerInnen können nach entsprechender Weiterbildung zu VorarbeiterInnen, WerkmeisterInnen, MeisterInnen, KundendienstberaterInnen, AbteilungsleiterInnen, Werkstätten- oder BetriebsleiterInnen aufsteigen.

Selbständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KraftfahrzeugtechnikerInnen im Rahmen der reglementierten Gewerbe „Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)“, „Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)“ und „MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik; MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung; MechatronikerIn für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)“ sowie der freien Gewerbe „Autoverglasung“ und „Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen“.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

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