Lehrberufe für Kundenprofis
Hotel- und
GastgewerbeassistentIn
Dauer
3 JahreMindestlohn nach Abschluss
€ 1.860,– bis € 2.020,–Lehrlingseinkommen ab (Brutto)
Mit Leidenschaft für perfekten Service und zufriedene Gäste!
Was kann man sich unter dieser Lehre vorstellen?
Hotel- und GastgewerbeassistentInnen führen alle Organisations- und Verwaltungsarbeiten eines Hotel- oder Gastgewerbebetriebes durch. Zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören der Umgang mit dem Zimmerplan, der EDV-gestützte Schriftverkehr, der Verkauf, die Kassaführung, die Buchhaltung und die Lagerhaltung. Auch Front-Office (Check-in, Check-out, Gästeinformation) sowie verschiedene Organisationstätigkeiten in den Bereichen Küche, Service und Housekeeping (Etage) fallen in den Tätigkeitsbereich der Hotel- und GastgewerbeassistentInnen. Außerdem sind sie an der Entwicklung und Durchführung von Marketingmaßnahmen beteiligt.
Die wichtigsten Aufgaben der Hotel- und GastgewerbeassistentInnen sind Organisations- und Büroaufgaben (Buchhaltung, Ausstellen von Rechnungen), die mit Hilfe branchenspezifischer EDV-Programme erledigt werden, weiters die Unterbringung und Verpflegung der Gäste (Empfangen der Gäste, Erstellen eines Menüplanes usw.) und die Betreuung der Gäste (Besorgen von Theaterkarten, Vermitteln von Stadtrundfahrten, Geldwechseln usw.).
Im kaufmännischen Bereich führen sie die Buchhaltung, die von der Lagerbuchhaltung über die Personalbuchhaltung bis zur Lebensmittel- und Getränkeabrechnung reicht. Die Hotel- und GastgewerbeassistentInnen erledigen den Schriftverkehr mit LieferantInnen, Behörden und KundInnen. Ein großer Teil ihrer Arbeit sind Kontroll- und Verrechnungstätigkeiten. Anhand der im Servicebereich ausgestellten Bons für die Speisen- und Getränkeabrechnung führen sie die Tagesabrechnung durch. Mittels der Warenein- und Warenausgangsbücher ermitteln sie den Bedarf an Lebensmitteln und Getränken. Für die Warenbestellung holen sie von verschiedenen Großhändlern Angebote ein. Nach der Ermittlung des kosten- und qualitätsmäßig günstigsten Angebotes führen sie die Bestellung durch.
Bei der Warenübernahme kontrollieren die Hotel- und GastgewerbeassistentInnen den Lieferschein. Weiters führen sie die Lebensmittelabrechnung (Ökonomat) durch, wobei sie feststellen, wie groß der Einsatz, der Verbrauch und der Erlös bei den in der Küche verarbeiteten Lebensmitteln ist.
Im Empfangsbereich (Rezeption) haben Hotel- und GastgewerbeassistentInnen direkten Kontakt mit den Gästen. Sie empfangen und verabschieden die Gäste in der Rezeption, gehen im persönlichen Gespräch auf Wünsche und Beschwerden der HotelkundInnen ein und informieren die Gäste über das Angebot an kulturellen und sonstigen Veranstaltungen.
Im Servicebereich führen die Hotel- und GastgewerbeassistentInnen vor allem Kontroll- und Organisationsaufgaben durch, die sich auf den Küchenbetrieb (z.B. die Menüplanung) und auf organisatorische Aufgaben im Bereich der Zimmervermietung (z.B. Ausarbeiten von Einsatzplänen für das Zimmerpersonal) erstrecken. Auch das Organisieren von Freizeitprogrammen für die Gäste (z.B. Tagesausflüge, Veranstaltungen im Haus) fällt in diesen Aufgabenbereich.
Welche Fähigkeiten und Talente sollte man mitbringen?
- Fingerfertigkeit: Bedienen der Schreib- und Rechenmaschinen
- mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Abrechnen, Menükalkulation
- Organisationstalent: Erstellen der Einsatzpläne für Mitarbeiter, Service
- Kontaktfähigkeit: Gästebetreuung
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: mit Küchen-, Servier- und Zimmerpersonal
- Sprachfertigkeit mündlich: Tätigkeit in der Rezeption
- Sprachfertigkeit schriftlich: Schriftverkehr
- Selbständigkeit: Koordinieren des Servicebereiches, Durchführen von Bestellungen
- generelle Lernfähigkeit: Lernen von Fremdsprachen, Bedienen moderner Büromaschinen
Sinn und Zweck dieses Berufes
Hotel- und GastgewerbeassistentInnen sind von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung eines reibungslosen und angenehmen Aufenthalts in Hotels und gastronomischen Einrichtungen. Diese Fachkräfte bringen ihre organisatorischen und kommunikativen Fähigkeiten ein, um Gäste willkommen zu heißen, deren Anliegen zu betreuen und den Service zu koordinieren. Sie sind verantwortlich für die Reservierungsverwaltung, die Empfangstätigkeiten sowie die Organisation von Veranstaltungen und Banketten.
Zusätzlich arbeiten Hotel- und GastgewerbeassistentInnen eng mit den Abteilungen Housekeeping, Küche und Verwaltung zusammen, um einen hohen Servicestandard zu gewährleisten. Sie kümmern sich um die Bearbeitung von Anfragen, die Abwicklung von Check-in und Check-out sowie die Vermittlung von Informationen und Dienstleistungen, die den Aufenthalt der Gäste bereichern. Durch ihre freundliche und professionelle Betreuung tragen sie maßgeblich dazu bei, dass sich die Gäste wohl und gut umsorgt fühlen.
Kurz gesagt, Hotel- und GastgewerbeassistentInnen sind die zentralen Ansprechpartner, die dafür sorgen, dass der Aufenthalt in Hotels und gastronomischen Einrichtungen zu einem angenehmen und unvergesslichen Erlebnis wird. Ihre Arbeit ist entscheidend für die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Gäste. Durch ihre organisatorische Kompetenz und ihre freundliche Betreuung tragen sie dazu bei, dass die Abläufe reibungslos funktionieren und die Gäste sich rundum gut betreut fühlen.
Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Lehre
Weiterbildung
Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungskurse an. Auch die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) bietet zahlreiche kaufmännische Kurse und Sprachkurse an.
Aufstiegsmöglichkeiten
Hotel- und GastgewerbeassistentInnen können zu HoteldirektorInnen, WirtschaftsdirektorInnen, AbteilungsleiterInnen, ChefrezeptionistInnen, Küchenchefs/-chefinnen und OberkellnerInnen aufsteigen. Allerdings werden Führungspositionen zunehmend mit AbsolventInnen der Gastgewerbefachschule und der Höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe besetzt.
Selbständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Hotel- und GastgewerbeassistentInnen im reglementierten Gewerbe „Gastgewerbe“ (Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können Hotel- und GastgewerbeassistentInnen in verschiedenen freien Gastgewerbe-Betriebsarten tätig sein, für die keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, z.B. wenn Speisen in einfacher Art verabreicht werden, nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden, nicht mehr als acht Verabreichungsplätze eingerichtet werden oder es sich um eine Schutzhütte handelt.
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.